Wütender Kommentar zur sogenannten Obergrenze

Obergrenze - wohl eher beim Denkvermögen

Von Jo Achim Geschke |

Frau und Kind / Foto Jo Achim Geschke

Obergrenze ? Artikel 16a (1) des Grundgesetzes lautet: „1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Das ist oberste Rechtslage im Rechtsstaat. Medien wie Tagesschau und große Printmedien berichten und diskutieren dagegen, dass Junge Union, der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt oder Scharfmacher wie Markus Söder und Seehofer (CSU) gegen Kanzlerin Merkel eine Obergrenze bei den Flüchtlingen fordern. Dabei fordern die was anderes : Den Rechtsbruch, den Bruch mit unserem Grundgesetz. Das sollten Medien, Journalisten auch klar benennen.

Wenn die „schwarze Null“ Schäuble diesen Rechtsbruch fordert, dann um die Kanzlerin zu schwächen und am rechten Rand zu fischen.  Denn Schäuble, Söder und andere „christliche“ Politiker wissen sehr genau, dass sie für eine wie auch immer geartete „Obergrenze“ eine Grundgesetzänderung brauchten. Und eine solche Verschärfung des Grundgesetztes ist nur mit großer Mehrheit, also außer der SPD auch mit Grünen und Linken, zu erreichen, die aber bisher eine solche weitere Verschärfung ablehnen.

Wenn also Politiker der christlichen Parteien CDU und CSU ebenso argumentieren wie etwa die AfD, fordern sie offen einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Vielleicht handelt es sich hier eher um eine Obergrenze beim Denken. Und dieser verbale Rechtsbruch wird auch noch unkritisch in deutschen Medien publiziert!

Politiker, vor allem jene, die ein „christlich“ im Titel führen, sollten statt einer irrealen und inhumanen Grenzziehung darüber reden, wie wir es „schaffen“, die hier in Sicherheit geflohenen in unsere Gesellschaft aufzunehmen. Dafür müssen schnellere und mehr Sprachkurse „geschaffen“ werden, mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden, und Jobs gefunden werden. Und es muss „geschafft“ werden, dass muslimischen Gemeinden in die Integrationsbemühungen eingebunden werden können.

 Und außerdem sollten Politiker und Journalisten vielleicht doch mal wieder genauer ins Grundgesetz schauen.  Denn weiter heißt es im Artikel 16: Es „können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet...“ Heißt: Menschen aus Staaten, in denen es unmenschlich zugeht, wo Menschen „unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung“ erleiden müssen, können ebenso auf Asyl pochen, auch wenn es sogenannte „sichere Drittstaaten“ sind. Was beispielsweise auf Roma aus den Balkanländern und aus Ungarn zuträfe. Und genau genommen sogar auf Kurden, die aus der Türkei kommen. Aber das ist eine andere Geschichte ...

(Kommentar von Jo Achim Geschke)