Bei dem Co-Piloten waren im Herbst 2008, bei flugmedizinischen Untersuchungen, Depressionen und Suizid Gedanken diagnostiziert worden

Germanwings, Hinterbliebene verklagen Luftfahrt-Bundesamt acht Jahre nach dem absichtlichen Absturz

Von Iman Uysal |

Gedenkstätte, Flughafen Düsseldorf / Foto © Iman Uysal

Gedenkstätte, Flughafen Düsseldorf / Foto © Iman Uysal

Am 24. März 2015 hatte Co-Pilot Andreas L. den Airbus 320 der Germanwings auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf absichtlich abstürzen lassen. Acht Jahre später verklagen 32 Angehörige das Luftfahrt-Bundesamt auf ein Schmerzensgeld von 1,2 Millionen.

Die Hinterbliebenen werden von der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Baum, Reiter und Collegen vertreten.

Der Schluss liegt nahe, dass der psychisch erkrankte Co-Pilot nicht mehr im Cockpit hätte sitzen dürfen und es ­also auch nicht zum Absturz gekommen wäre, wenn die Untersuchungen ordnungs- und pflichtgemäß durchgeführt worden wären, sagt der Düsseldorfer Anwalt, Julius Reiter, gegenüber der F.A.Z.

Bei dem Co-Piloten waren im Herbst 2008, bei flugmedizinischen Untersuchungen, Depressionen und Suizidgedanken diagnostiziert worden. Nach seiner Behandlung habe er dennoch 2009 seine Ausbildung fortsetzen dürfen. In den Monaten vor dem Absturz war der Co-Pilot nach Erkenntnissen nicht mehr an Depressionen, sondern an einer anderen psychischen Störung erkrankt, da ihn die Angst verfolgte zu erblinden und als Folge davon nicht mehr fliegen zu können.

 

Die Angehörigen erhielten zuvor von der Lufthansa, der damaligen Muttergesellschaft der Germanwings, pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld und 25.000 vererbbares Schmerzensgeld, die an die Erben eines jeden Toten gezahlt wurde. Dies empfanden diese als unzureichend und warfen der Lufthansa „Erpressungs-Versuche“ vor.

Zuletzt scheiterten die Hinterbliebenen mit ihrer Klage gegen die Lufthansa. Für das Oberlandesgericht Hamm war das Luftfahrt-Bundesamt, mit Sitz in Braunschweig, für die Untersuchungen zuständig, daher rührt nun die neue Klage, welche beim Landgericht Braunschweig eingereicht wurde.

Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest, da die Klage noch nicht zugestellt sei. Den weiteren Verlauf bestimmt das Gericht.