Dazu erklären Stefan Zimkeit, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, Dr. Marcus Optendrenk, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, und Martin-Sebastian Abel, finanzpolitischer Sprecher der Grünen:
Stefan Zimkeit, SPD: „SPD, CDU und Grüne haben heute gemeinsame Leitlinien für die anstehende Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen festgelegt. Das ist ein starkes Signal. Grundsätzlich muss der Finanzausgleich gerechter und transparenter werden. Wir sind uns einig darin, dass NRW künftig mehr von dem behalten muss, was in unserem Land erwirtschaftet wird. Daher fordern wir die Integration des vorgelagerten Umsatzsteuerausgleichs in den Länderfinanzausgleich und die horizontale Verteilung der Umsatzsteuer ausschließlich nach Einwohneranteilen der Länder. Wir unterstützen die entsprechende Position der Landesregierung in den Verhandlungen und begrüßen dazu den Vorschlag des Bundesfinanzministers.“
Marcus Optendrenk, CDU: „Mit unserer gemeinsamen Initiative setzen wir uns für eine faire und nachhaltige Gestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein. Wir wollen mehr Mittel für Nordrhein-Westfalen erstreiten und dabei gleichzeitig solidarisch bleiben. In der weiteren Ausgestaltung muss darauf geachtet werden, dass zusätzliche Mittel für Zukunftsinvestitionen wie die Sanierung der Infrastruktur, für Straßen und Brücken sowie für den Breitbandausbau im ländlichen Raum genutzt werden. Wir wollen die Weichen stellen dafür, dass Nordrhein-Westfalen seine Wirtschaftskraft mehr als bisher entfalten kann. Dafür sind Investition und Konsolidierung gleichermaßen notwendig. In diesen guten wirtschaftlichen Zeiten ist beides möglich – das kann und muss die Politik nicht nur im Bund, sondern auch im Land unter Beweis stellen.“
Martin-Sebastian Abel, Grüne: „Unsere gemeinsame Initiative ist ein notwendiges und bedeutsames Zeichen aus Nordrhein-Westfalen. Gemeinsam bekennen wir uns zu einem solidarischen Länderfinanzausgleich, der die Lebensverhältnisse bundesweit angleicht und allen Gebietskörperschaften die Erfüllung ihrer grundgesetzlich festgeschriebenen Aufgaben zusichert. Am Ende eines konstruktiven Verhandlungsverlaufes muss ein für alle tragbares und faires Ergebnis stehen, bei dem auch Nordrhein-Westfalen sein gerechter Anteil zukommt. Darüber hinaus dürfen bei der Neuordnung die Kommunen nicht zu kurz kommen. Der Bund muss nun seiner Verantwortung gerecht werden und die kommunale Finanzausstattung erheblich mehr als bisher angekündigt aufbessern. Hierzu könnte der Erhalt des Aufkommens aus dem Soli verwendet werden.“