Gaslaternen – Ratsbeschluss

Ich geh mit meiner Laterne ... Gaslaternen und Energieeffiziente Straßenbeleuchtung

Von Jo Achim Geschke |

Lampenputzer Gaslaterne / Foto Archiv Jo Achim Geschke NDOZ.de

Als draußen schon längst die Gaslaternen funzelten, fast schon um Mitternacht, fasste der Stadtrat nach langen Diskussionen endlich einen Beschluss zu den Gaslaternen: 4000 Gaslaternen sollen erhalten bleiben, Bürger werden beteilig, und „ortstypische Erscheinungen“ sollen bei der Umrüstung auf die sparsameren LED-Leuchten berücksichtigt werden.

NDOZ.de gibt den Beschluss des Rates im Text des offiziellen (Presseamts-) Darstellung wieder. Der Autor hat sich bisher eines Kommentars und Berichts enthalten – aus zwei Gründen:

1) Es gibt wahrlich wesentlichere Probleme in der Stadt als die Umrüstung auf definitiv billigere und sparsamere, zudem noch umweltfreundlichere LED-Technik von Gaslaternen. Zudem stand wohl nie in Zweifel, dass etliche Tausend Gaslaternen vor allem in historischen Vierteln wie Oberkassel erhalten bleiben.

2) Wer als Bürger gegenüber der Stadtverwaltung betont, dass die verantwortlich mit dem Geld umgehen und sparen soll, kann nicht gleichzeitig Gaslaternen fordern, wenn die ein vielfaches an Geld kosten. Zumal das Aussehen der bisherigen Gaslaternen ja auch mit modernen und energiesparenden Leuchten erhalten werden kann.

Und noch ein Drittes: Wichtiger für die Bürger ist viel mehr, dass eine Stadtbeleuchtung nicht zu früh ausgeschaltet (und spät eingeschaltet) wird, und dadurch morgens und abends Bürger während der Dämmerung durch noch dunkle Straßen gehen müssen.

Die Beschlüsse zu den Gaslaternen:

"Energieeffiziente Straßenbeleuchtung – Gasbeleuchtung"

„Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 10. Dezember, beschlossen, den dauerhaften Betrieb von mindestens 4.000 Gaslichtpunkten nach den derzeit geltenden technischen Regelwerken und Sicherheitsvorschriften sicher zu stellen. Dabei wird ein angemessener Kompromiss zwischen den Belangen des Kulturgutes Gaslaterne und den Anforderungen an eine umweltschonende, energieeffiziente und wirtschaftliche Straßenbeleuchtung in Düsseldorf angestrebt. Hier die Punkte des Ratsbeschlusses:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem Parkpflegewerk zur Wiederherstellung des Hofgartens einen Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss zur Wiederherstellung der Gasbeleuchtung im Hofgarten vorzubereiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bilanz des Masterplans vorzulegen. Diese soll die Bereiche darstellen, in denen bereits eine Umrüstung erfolgt ist und an welchen Standorten noch Gasleuchten vorhanden sind und welcher Erneuerungsbedarf zukünftig besteht.

Bei der Auswahl der zu erhaltenden und auf Dauer weiter zu betreibenden Gasleuchten haben historische Gasleuchten in zusammenhängenden Bereichen (Erhaltungsbereiche) Priorität. Bei der Schaffung der noch festzulegenden und zu definierenden Erhaltungszonen werden aus kulturpolitischen Gründen Gebiete mit Denkmalbereichssatzung vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus werden Gebiete mit Erhaltungssatzungen und Bebauungsplänen mit Erhaltungsfestsetzungen berücksichtigt, soweit die dort festgelegten Ziele durch die Gasbeleuchtung geprägt werden.

Außerhalb der Erhaltungsbereiche wird im Sinne der städtischen Klimaschutzziele eine schrittweise Umrüstung und Modernisierung der Düsseldorfer Straßenbeleuchtung auf energieeffiziente LED-Technologie erfolgen. Dabei soll die Verwaltung eine zeitliche und örtliche Priorisierung von Umrüstungsmaßnahmen im Sinne der Verkehrssicherungspflichten prüfen. Soweit die Verwaltung es für technisch sowie finanziell möglich und vertretbar hält, sollen bei Umrüstungen von historischen Gasleuchten die vorhandenen Maste und Leuchtenköpfe im Sinne einer Bewahrung der ortstypischen Erscheinung der Leuchten sowie die für Gasleuchten typische Leuchtwirkung durch den Einsatz moderner LED-Technik erhalten werden. Bei erneuerungsbedürftigen Stromleuchten soll aufgrund des niedrigeren Energieverbrauchs anstelle von Natriumdampfhochdruck möglichst direkt auf LED umgerüstet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, durch die Gründung einer Förderstiftung oder einer Kooperation mit einer bestehenden Stiftung die Möglichkeit des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der Gasbeleuchtung und zur Förderung des betrieblichen Mehraufwandes zu eröffnen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Einsatz von Contracting-Modellen mit dem Ziel zu prüfen,

a) den städtischen Haushalt von dem durch die Umrüstung von Gas auf Strom entstehenden Investitionsaufwand zu entlasten und

b) ein Finanzierungsmodell zu entwickeln, das eine Umlage der Investitionskosten über KAG-Beiträge entbehrlich macht.


Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt nach Beteiligung der Denkmalbehörden, einer bezirksbezogenen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Anhörung der Bezirksvertretungen und der zuständigen Ausschüsse in 2016 einen Beschlussvorschlag zur Abgrenzung der Erhaltungsbereiche vorzulegen. Bis zur weiteren Beschlussfassung des Rates sowie der abschließenden Beteiligung der jeweils zuständigen Bezirksvertretungen über die konkrete Ausgestaltung der Erhaltungsbereiche werden im Sinne einer Fortsetzung des von der Verwaltung mit Schreiben vom 9. Juni 2015 erklärten Moratoriums keine Veränderungen des derzeitigen Bestandes der Gasbeleuchtung vorgenommen, soweit dies technisch möglich ist und keine Gefahr im Verzug besteht.

Das umweltpolitische und gesamtstädtische Ziel der CO2-Emissionsreduktion und Energieeffizienz bleibt unangetastet. Sollte die für den Bereich der Straßenbeleuchtung ursprünglich geplante Emissionsreduktion aufgrund des dauerhaften Erhalts einer größeren Anzahl von Gasleuchten in den Erhaltungsbereichen nicht vollständig erreicht werden, wird die Verwaltung beauftragt, dies in Abstimmung mit dem Ausschuss für Umweltschutz durch alternative Emissionsminderungsmaßnahmen auszugleichen.

Vor allen Umrüstungen findet jeweils eine Bürgerbeteiligung statt, zu der die Anwohnerinnen und Anwohner der betroffenen Straßen mit angemessenem Vorlauf eingeladen werden. Sofern verschiedene Leuchtentypen oder Lichtelemente für die Umrüstung in Betracht kommen, sind diese den Bürgern vorzustellen und ein Meinungsbild einzuholen. Zudem sind die Anlieger – soweit vorgesehen – auch auf die jeweils konkreten umlagepflichtigen Kostenanteile nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW hinzuweisen. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung trifft die jeweils zuständige Bezirksvertretung.

Die Verwaltung wird beauftragt, an einer geeigneten zentralen Stelle im Stadtgebiet eine "Teststrecke Straßenleuchten" mit unterschiedlichen Leuchtkörpern, Leuchtmitteln sowie Lichtfarben und -verteilung einzurichten, um den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, unterschiedliche Beleuchtungsmodelle in der Praxis zu erleben und zu beurteilen.“

(Text Presseamt der Stadt )