Der Mieterverein Düsseldorf e.V. informiert

Wohnungsbrand? Rechte in der Mietwohnung

Wohnungsbrand? Rechte in der Mietwohnung /Foto: Die verkohlte Fassade in der Bargmannstraße, Essen © Feuerwehr Essen, Riße

Wohnungsbrand? Rechte in der Mietwohnung /Foto: Die verkohlte Fassade in der Bargmannstraße, Essen © Feuerwehr Essen, Riße

Mehr als 120 Mieterinnen und Mieter haben bei dem verheerenden Gebäudebrand in Essen ihre Wohnung verloren. Zum Glück sind solche schrecklichen Brände die Ausnahme, einzelne Zimmer- oder Wohnungsbrände hingegen kommen gelegentlich vor. Der Mieterverein Düsseldorf e.V. informiert über die Rechte in der Mietwohnung bei einem Wohnungsbrand.

„Zur Vermeidung von Gefahren im Brandfall muss jede Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Zumindest in allen Kinder- und Schlafzimmern sowie allen als Fluchtweg nutzbaren Fluren müssen solche Geräte angebracht werden. Die Kosten für Einbau und Reparatur sind keine Betriebskosten und damit Eigentümersache. Ob regelmäßige Wartungskosten umgelegt werden können, ist eine Frage des individuellen Mietvertrages“, sagt Hans-Jochem Witzke, der Vorsitzende des Mieterverein Düsseldorf e.V.

Nach einem Brand wird die Wiederherstellung von Haus und Wohnung im Regelfall von der Gebäudeversicherung des Vermieters getragen – sogar dann, wenn der Brand durch die Mieter verursacht wurde. Auch eine Übergangsunterkunft und kurzfristig auch Hotelkosten werden regelmäßig von der Gebäudeversicherung gezahlt. Einen Anspruch darauf, dass der Vermieter dem Mieter eine Ersatzwohnung heraussucht, besteht gesetzlich zwar nicht, professionelle Wohnungsunternehmen und auch die Kommunalverwaltung leisten hier aber oft unbürokratisch Hilfe.

Möbel, Hausrat und sonstiges Eigentum der Mieterinnen und Mieter hingegen sind normalerweise über den Vermieter nicht abgesichert. Hier springt, sofern vorhanden, eine eigene Hausratversicherung ein. Eine Ausnahme gilt, wenn den Vermieter (oder jemand anderes) ein Verschulden an dem Brand trifft, in diesem Fall kann die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden.

Solange die Wohnung nach einem Brand unbewohnbar ist, tritt eine Minderung der Miete, meistens bis auf null, ein.

Im Einzelfall gibt es oft Grenzfälle und Ausnahmen, daher sollten Betroffene stets juristische Hilfe suchen. Bei individuellen Fragen rund um die Mietwohnung hilft der Mieterverein Düsseldorf e.V. seinen Mitgliedern mit professioneller Rechtsberatung. Mieterinnen und Mieter können sich bei Fragen unter 0211 169 96 0 an den Mieterverein Düsseldorf e.V. wenden.

Der Mieterverein Düsseldorf e.V. bietet seine Dienste auch in Neuss und Ratingen in eigenen Büros sowie in Erkrath und Grevenbroich in den Rathäusern an. Er vertritt die mietrechtlichen und wohnungspolitischen Interessen seiner Mitglieder und gehört dem Deutschen Mieterbund (DMB) an.

Der Mieterverein Düsseldorf e.V.

Oststraße 47
40211 Düsseldorf