Ministerin Pfeiffer-Poensgen: Wollen bisher zu wenig berücksichtigten künstlerischen Perspektiven zu mehr Sichtbarkeit verhelfen

Diversitätsfonds: 60 Projekte erhalten Förderung

Kunst

Diversitätsfonds: 60 Projekte erhalten Förderung © stocksnap.io

Mit dem Ziel, künstlerische Perspektiven zu fördern, die bisher unzureichend in der Kunst- und Kulturszene in Nordrhein-Westfalen repräsentiert sind – insbesondere im Bereich der freien Szene –, hat die Landesregierung das Förderprogramm „Neue künstlerische Perspektiven – Der Diversitätsfonds NRW“ aufgelegt.

Der Diversitätsfonds ist mit einer Million Euro ausgestattet und in diesem Jahr erstmalig ausgeschrieben worden. Er ist Teil eines umfassenden Konzepts des Landes zur Stärkung von Diversität und Teilhabe in Kunst und Kultur. Aus insgesamt 131 Einreichungen hat eine divers besetzte Fachjury 60 Projekte für eine Förderung ausgewählt.

„Wir wollen bisher zu wenig berücksichtigten künstlerischen Perspektiven zu mehr Sichtbarkeit verhelfen und allen gesellschaftlichen Gruppen gleichberechtigen Zugang zum Kunst- und Kulturbetrieb ermöglichen. Der neue Diversitätsfonds des Landes leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Die von der Jury ausgewählten Projekte, die ganz unterschiedlichen Sparten zuzuordnen sind, spiegeln sowohl bei der Vielfalt der Formate als auch bei der Vielfalt der Antragsstellerinnen und Antragssteller den enormen Facettenreichtum der Freien Szene in Nordrhein-Westfalen wider“, sagt Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen.

Das Spektrum der in der ersten Ausschreibungsrunde geförderten Vorhaben reicht von interkulturellen Produktionen, Ausstellungen und Festivals über sogenannte mixed-abled-Projekte, Plattformen für queere künstlerische Positionen oder eine von der Diaspora geprägte Club- und Popkultur bis hin zu Qualifizierungsprogrammen für und mit Kulturschaffenden mit Behinderung oder Einwanderungsgeschichte. Die Projekte erhalten in der Regel eine Zuwendung bis zu 20.000 Euro. Zusätzlich konnten über die ebenfalls vom Land zur Verfügung gestellten „Ergänzungsmittel Barrierefreiheit“ bis zu 5.000 Euro pro Projekt für barrierefreie Maßnahmen beantragt werden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der Projekte zu verbessern.

Anlage: Übersicht zu den von der Jury ausgewählten Projekten