Corona: Erweiterung der Auflagen in der Innenstadt

Corona: Verweilverbot an Rhein und Altstadt und mehr Maskenpflicht

Von Jo Achim Geschke |

Schilder der Stadtverwaltung zum Verweilverbot
Schilder der Stadtverwaltung zum Verweilverbot

Schilder der Stadtverwaltung zum Verweilverbot

Das Maskenpflichtgebiet "Altstadt" wird am Rheinufer von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse ausgeweitet und die Maskenpflicht täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert. Ergänzend gilt an Wochenenden freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages, im Maskenpflichtgebiet "Altstadt" - einschließlich der Erweiterung entlang des Rheins - zukünftig auch ein Verweilverbot. Zwei Allgemeinverfügungen, die die rechtliche Grundlage bilden, treten jeweils am heutigen Donnerstag, 25. Februar, in Kraft.

In einem Verweilverbotsgebiet dürfen sich Menschen im öffentlichen Raum aufhalten, so lange sie sich fortbewegen, jedoch nicht verweilen, im Sinne von länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder zum Beispiel auf eine Wiese legen. Damit reagiert die Landeshauptstadt Düsseldorf auf wieder ansteigende Inzidenzzahlen, einen wachsenden Anteil festgestellter Virusmutationen unter den vorhandenen Corona-Infektionen und auf zahlreiche Verstöße gegen die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am vergangenen sonnigen Wochenende.

Veröffentlichte Allgemeinverfügungen

Das Verweilverbot in Düsseldorf soll zeitlich an Wochenenden, also freitags 15 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages sowie samstags und sonntags, je 10 bis 1 Uhr des Folgetages, gelten. Das Gebiet der Geltung umfasst das erweiterte Maskenpflichtgebiet "Altstadt" - entlang des Rheins von der Dreieckswiese, Höhe Kunst im Tunnel (KiT) bis hin zu den Rheinterrassen. Eingeschlossen sind das Mannesmannufer und das Untere Rheinwerft. Die zeitliche Begrenzung bis 1 Uhr ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit gewählt. Bei den aktuellen Temperaturen ist ein hohes Besucheraufkommen bis in die späte Nacht noch nicht zu erwarten.
Auf das Verweilverbot wird durch mehr als 300 Schilder eingangs des Gebietes hingewiesen. Diese sollen so schnell wie möglich montiert werden.

Erweiterte Schutzmaskenpflicht

Das Maskenpflichtgebiet "Altstadt" wird räumlich auf das Rheinufer zwischen der Dreieckswiese in Höhe des Gebäudes von Kunst im Tunnel (KiT) bis zur Rheinterrasse - einschließlich Mannesmannufer und Unteres Rheinwerft - ausgeweitet. Die Geltung wird zeitlich täglich von 10 bis 1 Uhr verlängert. Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend - medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen.
Die Maskenpflichtgebiete Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) und am Hauptbahnhof bleiben im Hinblick auf die räumliche Ausdehnung und die Zeit der Geltung unverändert.

Kontrollen

Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen, insbesondere der zum Verweilverbot, mit dem gebotenen Augenmaß kontrollieren. Dies gilt auch und insbesondere bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Obdach. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Freien wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Dies gilt ebenso für Verstöße gegen das Verweilverbot. Zum Vergleich: Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.

Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Mit der erweiterten Maskenpflicht und einem Verweilverbot an Wochenenden möchten wir die Menschen schützen und ihnen helfen, die gebotenen Coronaschutzregeln besser einzuhalten. Es ist wichtig, dass wir es schaffen, die Infektionszahlen wieder kontinuierlich zu senken - gerade jetzt, wenn ansteckendere Virusmutationen auftreten. Nur so können wir möglichst schnell Inzidenzwerte erreichen, die die Lockerungen ermöglichen, nach denen wir uns alle so sehr sehnen. Daher bitte ich alle: Schützen Sie sich und andere. Vermeiden Sie Menschenansammlungen, halten Sie sich an Abstands- und Hygieneregeln und tragen Sie eine medizinische Maske. Nur gemeinsam können wir es schaffen!"

Daten und Fakten Corona

Die 7-Tage-Inzidenz sowie der Anteil der hochansteckenden Corona-Virusvarianten nehmen in Düsseldorf in den letzten Tagen wieder zu. Der Wert der 7-Tage-Inzidenz stieg inzwischen bis auf 57,4 - vor einer Woche lag er noch bei 40,4. Der Anteil der Virusmutationen an den festgestellten Corona-Infektionen liegt Stand Donnerstag, 18. Februar, bei 43 Prozent. Am Dienstag, 16. Februar, dagegen lag er noch bei 27 Prozent.
 

Weitere Vorkehrungen

  • Die Zufahrt zum Mannesmannufer wird an den Wochenenden für den Verkehr mit Ausnahmen für Anlieger, Anlieferung und Busse gesperrt, jeweils freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags von 11 bis 1 Uhr.
  • Kontrolle der Maskenpflicht am Rheinufer am Unteren Rheinwerft zwischen Dreieckswiese bis Freitreppe am Burgplatz über Zugänge von freitags bis sonntags.
  • Die Freitreppe bleibt bis auf weiteres gesperrt.
  • Die Polizei wird ihre Präsenz in Düsseldorf am Wochenende verstärken.