BPOL NRW: Waffenfund am Düsseldorfer Flughafen - Festnahme/Haftbefehl

Düsseldorfer Flughafen: insgesamt 19 verbotene Gegenstände, meist Waffen.

Verschiedene Wurfsterne, ein Springmesser, ein Faustmesser, ein Zielpunktprojektor, ein Pfeilabschussgerät samt Pfeilen, ein Jagdmesser, ein Kurzschwert, Teleskopschlagstöcke, Wurfmesser und ein Einhandmesser /Foto © BPOLI Düsseldorf

Verschiedene Wurfsterne, ein Springmesser, ein Faustmesser, ein Zielpunktprojektor, ein Pfeilabschussgerät samt Pfeilen, ein Jagdmesser, ein Kurzschwert, Teleskopschlagstöcke, Wurfmesser und ein Einhandmesser /Foto © BPOLI Düsseldorf Flughafen

Am vergangenen Freitag (03. Dez.) stellten Beamte der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen einen Koffer mit insgesamt 19 verbotenen Gegenständen zumeist Waffen sicher. Der Besitzer (50) hatte versucht von Düsseldorf über Istanbul nach Phuket/Thailand zu reisen. Es folgte die Hinzuziehung der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Düsseldorf sowie die Überstellung der Person nebst der asservierten Gegenstände.

Während der Kontrolle im Düsseldorfer Flughafen konnte ermittelt werden, dass die Person polizeilich bekannt und in zwei Fälle zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben ist. Anlass für die Ausschreibungen waren ein Verkehrsdelikt - Trunkenheit im Verkehr - und eine Freiheitsberaubung.

Zu den sichergestellten Gegenständen gehörten:

Verschiedene Wurfsterne, ein Springmesser, ein Faustmesser, ein Zielpunktprojektor, ein Pfeilabschussgerät samt Pfeilen, ein Jagdmesser, ein Kurzschwert, Teleskopschlagstöcke, Wurfmesser und ein Einhandmesser.

Nach Sicherstellung und Einleitung verschiedener Verfahren wurde die Person an die zuständige Kriminalpolizei-Wache des Polizeipräsidiums Düsseldorf überstellt. Der Festgenommene wurde am 04. Dezember beim Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt und anschließend auf freien Fuß gesetzt.

Nur vier Tage später (07. Dez.) trat der 50-Jährige erneut bei der Ausreise - Flug: Düsseldorf nach Istanbul - am Düsseldorf Flughafen in Erscheinung.

Bei der Passkontrolle stellten die eingesetzten Beamten fest, dass gegen die Person ein Haftbefehl besteht. Das Amtsgericht Dortmund hatte eine Untersuchungshaft angeordnet und den Mann zur Festnahme ausgeschrieben. Bei den zur Last gelegten Delikten handelt es sich um Freiheitsberaubung, Misshandlung sowie Raub.

Nach Eröffnung des Haftbefehls trat die Person wegen begründeter Fluchtgefahr die angeordnete Untersuchungshaft an.