Infektionsschutz in Bussen und Bahnen: 3G-Kontrollen am Montag gestartet

Infektionsschutz in Bussen und Bahnen: 3G-Kontrollen am Montag gestartet

Klaus Klar (4.v.l.) bei seinem Besuch des Kontrollteams am U-Bahnhof Schadowstraße © Rheinbahn

Klaus Klar (4.v.l.) bei seinem Besuch des Kontrollteams am U-Bahnhof Schadowstraße © Rheinbahn

Seit Montagvormittag überprüft die Rheinbahn das Einhalten der 3G-Regel in ihren Bussen und Bahnen. Zum Start der Kontrollen stattete Klaus Klar, Vorstandsvorsitzender und Arbeitsdirektor, einem Team einen Besuch am U-Bahnhof Schadowstraße ab und dankte den Mitarbeitenden stellvertretend für alle anderen Kontrolleure für ihren wichtigen Einsatz.

„Aufgrund der weiter zunehmenden Infektionszahlen sind diese Kontrollen leider notwendig geworden. Seit Montag werden unsere Teams daher im gesamten Netz die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stichprobenhaft überprüfen“, erklärt Klaus Klar. Und ergänzt: „Uns ist die Sensibilität dieses Themas für die Menschen sehr bewusst. Wir bitten alle Fahrgäste herzlich um ihre Kooperation und um Zusammenhalt in der Vorweihnachtszeit, die uns erneut einiges abverlangt und die wir uns alle miteinander anders vorgestellt haben. Bei der Umsetzung der Maskenpflicht haben wir das auch schon gemeinsam geschafft. Bitte seien Sie jederzeit auf Kontrollen vorbereitet, halten Sie Ihren 3G-Nachweis und Ihr Ausweisdokument griffbereit und unterstützen Sie uns bei dieser Aufgabe. Den Kontrollteams danke ich sehr herzlich für ihren wichtigen Einsatz.“

Mit Inkrafttreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am vergangenen Mittwoch ist die Nutzung von Bussen und Bahnen bis auf weiteres nur noch Fahrgästen gestattet, die geimpft, genesen oder aktuell getestet (Test nicht älter als 24 Stunden) sind (3G-Regel).

Schülerinnen und Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen bleibt drüber hinaus bestehen.

Fahrgästen, die ihren 3G-Status nicht nachweisen können, droht eine Geldstrafe in Höhe von 250 Euro sowie der Ausschluss von der Beförderung.