Amt für Migration und Integration sorgt mit Kammern für Ausbildungsduldung

Ausbildungsduldung: Amt erleichtert Geflüchteten Antrag – Infos dazu jetzt Online

Von Jo Achim Geschke |

Miriam Koch vor der Unterkunft Moskauer Str. Okt. 2016 / Foto Archiv Jo Achim Geschke

Um Flüchtlingen eine Ausbildung zu erleichtern, baut das Amt für Migration und Integration mit Leiterin Miriam Koch die Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer sowie der Industrie und Handelskammer aus. Mehr Flüchtlinge in Ausbildung zu bringen, kann mittelfristig dem Fachkräftemangel entgegenwirken und ist auch eine Chance für die Integration der Geflüchteten. Dies setzt allerdings voraus, dass sowohl für zugewanderte Menschen, als auch für die Ausbildungsbetriebe Planungssicherheit besteht. Daher ist es der Landeshauptstadt Düsseldorf, wie auch dem Land NRW, wichtig, die Regelung nach § 60a Absatz 2 Satz 4 Aufenthaltsgesetz, der sogenannten "Ausbildungsduldung", wirksam zum Nutzen der betroffenen Personen als auch zum Nutzen der Wirtschaft anzuwenden. Eine Merkblatt fasst die Infos dazu zusammen, unter einer neuen E-Mailadresse können Geflüchtete mit ihren Berater*innen einen Antrag stellen.

Miriam Koch, Amtsleiterin des Amtes für Migration und Integration, macht auf die bisherigen Probleme aufmerksam: "Wir sind uns bewusst, dass die Situation für die Menschen, die eine Ausbildungsduldung anstreben, verändert werden muss und auch innerhalb der Verwaltung organisatorische Verbesserungen stattfinden sollten. Meiner Ansicht nach sind vor allem die Herkunft aus einem sicheren Herkunftsland, die Stichtagsregelung - damit ist gemeint, dass ein Asylantrag nach dem 31. August 2015 gestellt wurde - sowie der fehlende Identitätsnachweis die Hauptgründe für eine Ablehnung der beantragten Ausbildungsduldung."

Um Optimierung zu erzielen, soll zukünftig die Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer erweitert werden. Im Rahmen der September-Sitzung des Integrationsrates berichtete Koch zum Beispiel von der Idee, zeitnah sogenannte Mittler der Kammern einzusetzen, die Betroffene bei der Überwindung rechtlicher und bürokratischer Hürden unterstützen.


Unter der neuen E-Mail-Adresse "ausbildungsduldung@duesseldorf.de" können Flüchtlinge einen entsprechenden Antrag stellen. Davon verspricht sich das Amt eine beschleunigte Bearbeitungsdauer. Zudem ist auf der städtischen Internetseite ein hilfreiches Merkblatt zu dem Thema zu finden. Die benötigten Unterlagen, Voraussetzungen, Ausschlussgründe, Kosten sowie weitere Hinweise sind dort übersichtlich zusammengestellt: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt54/Startseite__Amt_54_/pdf/54-3-Ausbildungsduldung.pdf