Düsseldorfer Impfzentrum erst ab 8. Februar in Betrieb

Coronaschutzimpfung erst ab 8. Februar – Infos an über 80-Jährige werden aber jetzt verschickt, Termine per Telefon, Zuschuss zu Taxifahrten

Von Jo Achim Geschke |

Impfzentrum Eingang geschlossen Düsseldorf / Foto © Jo Achim Geschke
Das Impfzentrum in Düsseldorf

Impfzentrum Eingang geschlossen Düsseldorf / Foto © Jo Achim Geschke

Es gibt zu wenig Impfdosen in NRW, daher sollen die Über 80-Jährigen und andere Priorisierte erst ab 8. Februar in der Arena geimpft werden. Die Verzögerungen wecken harte Kritik, für die Impfbeschaffung und Vergabe ist das Land und der Bund zuständig. Wer älter als 80 Jahre ist und in Düsseldorf lebt, bekommt Anfang nächster Woche Post von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller. Darin finden sich weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung sowie zur Terminvereinbarung und zu einem möglichen Taxifahrten-Zuschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf zum Impfzentrum.

Ab Montag, 25. Januar, können alle über 80-jährigen Düsseldorferinnen und Düsseldorfer unter der Rufnummer 0800 116 117-01 oder online unter www.116117.de bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein einen Termin im Impfzentrum Düsseldorf, Merkur Spiel-Arena, Arena-Straße 1, vereinbaren. Die Stadt bittet eindringlich, die Leitung für die Terminvergabe der Senior_innen frei zu halten!

Das Impfzentrum wird am Montag, 8. Februar, seinen Betrieb aufnehmen und ist komplett barrierefrei. Der Start ist jedoch von der Lieferung des Impfstoffes durch den Hersteller bzw. die Anlieferung durch das Land NRW abhängig.

Bisher wurden in Düsseldorf 10.181 Personen in Düsseldorf geimpft (Stand 20.1.2021), seitdem mit den Impfungen am 27. Dezember 2020 in Alten- und Pflegeheimen begonnen worden ist. Priorität haben jetzt die Alten ebenso wie die Beschäftigten der stationären Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflegedienste, der medizinischen Einrichtungen mit hohem Infektionsrisiko (zum Beispiel Intensivstationen, Notaufnahmen, Onkologie, Transplantationsmedizin, Impfzentren und Rettungsdienste) sowie die Personen ab 80 Jahren, die zu Hause leben.

Senioren, die nicht eigenständig zum Impfzentrum im Düsseldorfer Norden kommen können, könnten ein Taxi nehmen. Wenn medizinische Gründe für eine Taxifahrt zum Impfzentrum vorliegen, können sogar die kompletten Kosten durch die jeweilige Krankenversicherung übernommen werden. Hierzu ist eine Bescheinigung durch den Hausarzt nötig.

Wer nicht selbstständig – oder mit Unterstützung von Dritten - in das Impfzentrum kommen kann, aber auch keine Bescheinigung vom Hausarzt zur vollständigen Erstattung der Beförderungskosten durch die Krankenversicherung erhält, kann einen Gutschein für einen Taxikostenzuschuss pro Impfung für die Fahrten zum Impfzentrum bei der Stadt Düsseldorf bekommen. Ein Formular zur Beantragung liegt dem Informationsschreiben bei. Die Höhe eines Gutscheines richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Impfzentrum und beträgt je nachdem entweder 10 oder 20 Euro pro Impfvorgang, das heißt, es werden dann zwei Gutscheine per Post zugesandt. Diese sind in Taxen der Düsseldorfer Taxi e.G., Rhein Taxi und Taxi Norman zur Bezahlung von Fahrten zum oder vom Impfzentrum Düsseldorf einlösbar.


Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Die Coronaschutzimpfung ist freiwillig und kostenlos. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich ermutigen, sich impfen zu lassen. Dank der Impfung haben wir die begründete Hoffnung, das Virus zu besiegen und langfristig Normalität einkehren zu lassen. Daher haben wir Möglichkeit gesucht, unseren ältesten Bürgerinnen und Bürgern den Weg ins Impfzentrum zu erleichtern. Mit den Taxi-Gutscheinen haben wir nun eine gute Lösung gefunden - die den über 80-jährigen Düsseldorferinnen und Düsseldorfern hilft und gleichzeitig die Taxi-Branche, die wegen der Pandemie große Umsatzeinbußen zu verzeichnen hatte, unterstützt."


Gleichzeitig können Menschen, die pflegebedürftig sind und gerne zuhause geimpft werden wollen, dies bereits per Rücksendeformular zurückmelden. Oberbürgermeister Dr. Keller: "Wenn dies – zum Beispiel durch die Zulassung eines weiteren Wirkstoffes – mobil oder durch die Hausärzte möglich werden sollte, werden sie automatisch von uns per Post benachrichtigt."


Stadtdirektor Burkhard Hintzsche: "In Düsseldorf leben rund 38.000 Menschen, die älter als 80 Jahre und damit nach der am 15. Dezember 2020 in Kraft getretenen Impfordnung priorisiert impfberechtigt sind. Ihnen gilt nun unsere ganze Hilfe und Unterstützung."

Weiterhin Maske tragen, Abstand halten und Händewaschen

Ob der Erreger SARS-CoV-2 trotz Impfung sich bei jemand einnistet (ohne ihn krank machen zu können! ) und damit auch auf andere Personen übertragen werden kann, ist noch nicht ausreichend erforscht. Daher ist es trotz Impfung wichtig, sich und seine Umgebung weiterhin zu schützen und die AHA+A+L-Formel (Abstand, Händehygiene, Alltagsmaske, App und Lüften) zu beachten. Dies sind wichtige und wirksame Maßnahmen bei der Eindämmung des Coronavirus.

Für einen ausreichenden Impfschutz muss der derzeit verfügbare Impfstoff zweimal verabreicht werden. Der Schutz setzt nicht sofort nach der Impfung ein. In klinischen Prüfungen wird der Impfschutz je nach Impfstoff ab dem 7. oder 14. Tag nach der zweiten Impfung berechnet.

Weitere Informationen zum Thema "Coronaschutzimpfung" sind auf der Webseite des RKI unter www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html  zu finden.

Infos zu den Zuständigkeiten

Der Bund ist für die Beschaffung des Impfstoffes und die Zuteilung und Lieferung an die Länder zuständig und hat mit der am 15. Dezember 2020 in Kraft getretenen Impfverordnung festgelegt, in welcher Priorität geimpft wird.
Das Land NRW ist für die Lagerung des Impfstoffes, die Zuteilung an die Kommunen und die Lieferung an die Impfstellen zuständig.

Für die Impfungen und die Terminvergabe in den Impfzentren ist die Kassenärztliche Vereinigung zuständig.

Die Stadt Düsseldorf ist für die Einrichtung und den Betrieb des Impfzentrums und die Stellung des nichtmedizinischen Personals zuständig und hält derzeit acht Impfmobile bereit. Zudem kann sie bei Bedarf die KV bei den mobilen Impfungen logistisch unterstützen.

In Nordrhein-Westfalen gibt es in jedem der 53 Kreis und kreisfreien Städte ein Impfzentrum, das jeweils die dort gemeldeten Personen aus der jeweiligen Impfgruppe impft, die gerade priorisiert sind.