Unter bestimmten Voraussetzungen Impfung ab 12 Jahren möglich

Impfzentrum Düsseldorf weitet Impfangebot aus

Impfzentrum Arena / Foto © Alexandra Scholz Marcovich
Impfzentrum Arena / Foto © Alexandra Scholz Marcovich

Impfzentrum Arena / Foto © Alexandra Scholz Marcovich

Das Düsseldorfer Impfzentrum weitet sein Impfangebot aus und ermöglicht Kindern ab dem 12. Lebensjahr eine Impfung gegen das Coronavirus. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, da die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut eine generelle Impfung aller Kinder ab dem 12. Lebensjahr zurzeit nicht befürwortet.

Die STIKO empfiehlt ausdrücklich nur die Kinder zu impfen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind.

Hier stehen vor allem Mädchen und Jungen im Vordergrund, die eine bestimmte Vorerkrankung haben. Auf der Liste der Vorerkrankungen steht beispielsweise: Trisomie 21, Diabetes mellitus, relevante Immunsuppression und angeborene zyanotische Herzfehler sowie schwere Herzinsuffizienz oder chronische Erkrankungen wie Niereninsuffizienz. Aber auch die 12- bis 15-Jährigen, die im Umfeld von gefährdeten Menschen, die sich selbst nicht schützen können, leben, kommen für eine Schutzimpfung mit dem Vakzin der Firma Biontech infrage. Sollten bereits ältere Kinder und Jugendliche unter einem arbeitsbedingten erhöhten Expositionsrisiko stehen, kann auch hier eine Impfung gegebenenfalls erfolgen.

Im Rahmen der Woche des Impfens, die Landesgesundheitsminsiter Karl-Josef Laumann ausgerufen hat, muss vor einem Besuch keine zwingende Terminvergabe erfolgen. Hier müssen lediglich ein Impfpass sowie die Ausweisdokumente des Kindes und der Eltern bereitgehalten werden.

Bei einer individuellen Risiko- und Nutzenabwägung und nach vorherigem individuellem und ausführlichem Aufklärungsgespräch durch das erfahrene ärztliche Fachpersonal sowie Zustimmung der Eltern und des Kindes wird eine Impfung mit BionTech durchgeführt. Da diese STIKO-Empfehlung nicht neu ist, ist das auch keine neue Vorgehensweise für das Düsseldorfer Impfzentrum, allerdings wird zur Abbildung der hohen Aufklärungs- und Abstimmungsanforderungen, soweit möglich ein Kinderarzt/eine Kinderärztin im Impfzentrum anwesend sein, um solche Impfungen durchzuführen.