Ein Urteil aus Düsseldorf schafft Klarheit: Kosmetikerinnen dürfen bestimmte Hyaluron-Behandlungen auch ohne Heilpraktikerschein durchführen – solange keine Nadeln eingesetzt werden.

Hyaluron ohne Nadel: Gericht erlaubt Kosmetikerinnen neue Behandlungsmethode

Kosmetische Behandlungen wie diese dürfen in bestimmten Fällen auch ohne Heilpraktikerschein durchgeführt werden – sofern keine Nadeln verwendet werden. / Foto, Symbolbild: Pexels, Eumorfia Panera
Kosmetische Behandlungen wie diese dürfen in bestimmten Fällen auch ohne Heilpraktikerschein durchgeführt werden – sofern keine Nadeln verwendet werden. / Foto, Symbolbild: Pexels, Eumorfia Panera

Kosmetische Behandlungen wie diese dürfen in bestimmten Fällen auch ohne Heilpraktikerschein durchgeführt werden – sofern keine Nadeln verwendet werden. / Foto, Symbolbild: Pexels, Eumorfia Panera

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Behandlungen mit dem nadelfreien IRI‑Filler‑System gelten als kosmetische Praxis – und benötigen daher keine Heilpraktikererlaubnis. Zwei Kosmetikerinnen aus Solingen klagten gezielt gegen ein lokales Verbot, das nun für rechtswidrig erklärt wurde.

Am 13. Juni 2025 kam die 20. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Schluss, dass Kosmetikerinnen das IRI‑Filler‑System ohne Heilpraktiker‑Lizenz nutzen dürfen. Die Stadt Solingen hatte die Methode untersagt – anders als das Gericht, das keine Heilkundepraxis erkannte.

Was ist das IRI‑Filler‑System? Mit dem IRI‑Pen wird Hyaluronsäure durch hohen Druck nadelfrei in die Haut eingebracht – zur Behandlung von Lippen und Gesichtsfalten. Da keine Nadel verwendet wird und die Oberhaut unversehrt bleibt, fällt diese Anwendung laut Gericht in den Bereich der kosmetischen Behandlung.

Studios in Düsseldorf und Umgebung erhalten nun Rechtssicherheit: Sie dürfen das System weiterhin einsetzen – vorausgesetzt, es handelt sich um das geprüfte Originalsystem. Für Kund:innen bedeutet das mehr Transparenz – aber auch die Verantwortung, Angebote zu vergleichen und auf Qualität zu achten.

Medizinische Risiken – was sagt das Gericht? Das Gericht sieht keine besonderen gesundheitlichen Risiken, die über übliche kosmetische Nebenwirkungen hinausgehen. Das System verletzt die Haut nicht und birgt kein zusätzliches Gefährdungspotenzial im Vergleich zu klassischer Faltenunterspritzung.

Da die Untersagung der Anwendung des IRI-Filler-Systems nach Einschätzung des Gerichts rechtswidrig war, galt das auch für das begleitende Werbeverbot. Kosmetikerinnen dürfen also nicht nur die Behandlung weiterhin anbieten, sondern auch öffentlich dafür werben – etwa auf Websites oder in sozialen Medien.

Bereits im Jahr 2019 war ein ähnlicher Fall Gegenstand eines Eilverfahrens, in dem ein behördliches Verbot der IRI-Pen-Behandlung juristisch gekippt wurde. Nach Angaben des auf Medizinrecht spezialisierten Düsseldorfer Anwaltsbüros ITMR wurde die sofortige Vollziehung des Verbots damals zurückgenommen, weil die Behandlung ohne Nadel und ohne medizinische Zielsetzung rechtlich nicht als Ausübung der Heilkunde einzustufen sei.

Weitere Informationen: itmr-legal.de über das IRI-System (2019)

Ein wichtiges Urteil für Düsseldorfer Kosmetikstudios: Nadelfreie Hyaluronbehandlungen mit originalem IRI‑Filler fallen nicht unter das Heilpraktikergesetz – solange es bei reiner Kosmetik bleibt.

Für die Kundschaft: Achten Sie auf geprüfte Qualität und informieren Sie sich über Risiken und Zulässigkeit.

Das IRI-Filler-System im Überblick

  • Funktionsweise: Nadelfreie Applikation von Hyaluronsäure (z. B. IRI‑Filler S600) mittels hohem Druck in die oberste Hautschicht.
  • Einsatzgebiet: Lippen- und Faltenbehandlungen im Gesicht
  • Gerichtliche Einstufung: Kosmetische Behandlung – keine heilpraktikerrechtliche Erlaubnis nötig
  • Risiken: laut Gericht keine spezifischen über normale kosmetische Behandlungen hinaus
  • Rechtslage: Entscheidung kann vom OVG Münster geprüft werden; aktuell aber gültig