Wang Yu, Kanzlei RAAG, Martin Ismail, RA Kilian Lenard und andere mahnen ab.

Abmahnung wegen Google Fonts erhalten? Wie Sie reagieren sollten und was Sie tun können

Von Stefan Scholz |

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Es soll ein DSGVO-Verstoß vorliegen: Aktuell werden vermutlich Tausende von Websitebetreibern wegen des Einsatzes von Google Fonts abgemahnt. Im Raum Düsseldorf meist durch die RAAG Kanzlei des Nikolaos Kairis aus Meerbusch. Herr Kairis hat seinen Schwerpunkt eigentlich im Verkehrsrecht. Das kann man auf den ersten Blick durchaus fragwürdig finden. Herr Kairis vertritt lt. Anschreiben einen Herrn Wang Yu. In der Abmahnung von RA Kilian Lenard ist es Herr Martin Ismail bzw. die IG Datenschutz, die gegen Zahlung von 170,00 € anbietet, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Es ist eine große Abmahnwelle, die sich in erster Linie auf ein Urteil des LG München beruft. Doch was tun, wenn Sie eine Abmahnung wegen Google Fonts erhalten haben?

 

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Das Urteil für den Einsatz von Google Fonts: 100,00 € zuzüglich Zinsen.

Zunächst zum Hintergrund: Das LG München hat bezüglich einer Website, die Google Fonts genutzt hat, ein folgenreiches Urteil gefällt und dem Kläger 100,00 € Entschädigung zugesprochen. Man kann das Urteil als großen Gewinn für den Datenschutz oder überzogen wahrnehmen, das ist Auslegungssache. Wir maßen uns nicht an, das Urteil zu kritisieren. Datenschutz ist wichtig. Nach Ansicht seriöser Anwälte sind jedoch die darauf Bezug nehmenden Massenabmahnungen wahrscheinlich rechtsmissbräuchlich und wären dann durchaus kritikwürdig.

Google Fonts Abmahnung: schnelles Geld?

Allein der lächerlich geringe Betrag, der in den Abmahnungen gefordert wird (170-190€), legt folgende Vermutung nahe: Es wird seitens der Abmahner darauf spekuliert, dass es für die Betroffenen einfacher ist, den Betrag zu begleichen, als zur Abwehr einen Anwalt zu beschäftigen und dabei mehr Zeit und Geld zu investieren, als die Abmahnung "wert" ist. Das ist schnelles Geld, wenn man nur genug willige "Opfer" zusammenbekommt. Wenn von 10.000 Abgemahnten nur 20% zahlen, sind schnell 200.000 - 300.000 € drin. Nach Abzug der Kosten.

Wie die eingehenden Zahlungen zwischen z.B. Herrn Nikolaos Kairis und Herrn Yu aufgeteilt werden, entzieht sich vermutlich jeder Kontrolle? Wir wissen es nicht. Falls Herr Yu tatsächlich existiert, stellt sich z.B. auch die Frage, warum er Tausende von Webseiten besucht, die thematisch so gar nichts miteinander zu tun haben und wieviel Zeit er dafür aufgewendet hat, auch noch Screenshots der Websites anzufertigen.

Ein fleißiger Mann scheint der Herr Yu zu sein. Wenn er für 10.000 Websites inkl. Prüfung, Screenshots, etc. nur jeweils 5 Minuten benötigt hat, sind das immerhin 833 Stunden. Das macht rund 21 Wochen non-stop-surfing. Wie wahrscheinlich ist das? Wir wissen nicht, ob 100 oder 1.000 oder 50.000 Abmahnungen versendet wurden. Wir werden aber definitiv eine Anfrage an die RAAG für ein Interview mit dem außergewöhnlichen Herrn Yu stellen. Das wird sicher spannend, sofern er zusagt. Wir werden berichten.

Wendet man Ockhams Rasiermesser an, ist es wahrscheinlicher, dass ein kluger Programmierer einen Crawler programmiert hat, der automatisiert Websites auf den Einsatz von Google Fonts prüft und auch die notwendigen Informationen für die Abmahnung bereitstellt. Das ist nicht wirklich schwierig.

Liegt denn tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO vor?

Google Fonts (Schriftarten) sind ein kostenloses Angebot von Google. Webagenturen setzen Google Fonts daher gerne auf Webseiten ein. Man kann diese Fonts bei jedem Seitenaufruf von Google laden oder sie lokal auf dem eigenen Server einbinden. Haben Sie letzteres bereits gemacht, ist die erste Hürde schon mal genommen.

Doch in vielen Fällen ist die Sache damit leider noch nicht erledigt. Die findigen Anwälte haben nämlich herausgefunden, dass weitere Google-Dienste nicht nur Cookies mitbringen, sondern ebenfalls Google Fonts einsetzen. Die "gefährlichen" Anwendungen sind:

  • Google Maps
  • Google ReCaptcha
  • YouTube

Die üblichen Cookie-Warnungen greifen daher ohne weitere Anpassung leider nicht, sofern Google Fonts nicht ausdrücklich erwähnt werden. Die oben genannten Dienste sind auf unzähligen Websites im Einsatz. Leider lässt es sich nicht immer einfach und technisch zuverlässig verhindern, dass damit auch Google Fonts geladen werden - und folglich die IP-Adresse der Nutzer*innen in die USA übertragen werden kann.

Wenn Sie also einen der oben genannten Dienste auf Ihrer Website einsetzen, dann laufen Sie Gefahr, zum „Abmahnopfer“ zu werden. Denn die IP-Adresse ist ein persönliches Datum und die Übertragung persönlicher Daten in die USA ist nach aktueller Auffassung rechtlich bedenklich.

Wie sollten Sie reagieren, wenn eine Google Fonts Abmahnung eingetrudelt ist? Erster Schritt: Testen Sie Ihre Website!

Die Website eRecht24 hat einen kostenlosen Scanner ins Netz gestellt. Damit können Sie prüfen, ob Ihre Website Google Fonts DSGVO-konform einsetzt. Am besten führen Sie den Google Fonts Check sofort einmal durch:

Achtung: der Scanner prüft nur die im Suchschlitz angegebene Seite, nicht alle Seiten Ihrer Website. Machen Sie am besten noch weitere Stichproben. Vor allem auf Seiten in denen eine Google Map, ein YouTube Video oder ein Kontakt-Formular eingebunden ist. Wenn die Tests negativ ausfallen und Sie auch keine der oben genannten Google Dienste einsetzen, dann ist Ihre Website vermutlich sicher, zumindest was das Thema Google Fonts angeht.

Der Check fällt positiv aus?

Das ist kein Anlass zur Panik. Viele seriöse Anwälte sind sich sicher, dass die aktuellen Google-Fonts-Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind und raten davon ab, die Abmahnung ohne Weiteres zu bezahlen, Auskunft zu geben oder eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, denn damit sind womöglich weitere, noch größere Risiken verbunden. Einfach ignorieren und auf eine Klage warten, wäre daher eine naheliegende Option. Aber Vorsicht, auch das ist risikobehaftet. Befragen Sie in jedem Fall vorher Ihren Anwalt. Egal was Sie tun!

Sie sollten keinesfalls Ihre Website vom Netz nehmen! Denn das wäre schädlich für ihr Geschäft. Aber Sie sollten handeln, Verstöße gegen die DSGVO sind unbedingt zu vermeiden. Mehr dazu weiter unten, hier zunächst ein paar hilfreiche Links, damit Sie die Lage besser einschätzen können.

Treten sie der Interessengemeinschaft „Abmahnung Google Fonts“ bei.

Die NDOZ prüft derzeit zusammen mit einer renommierten Düsseldorfer Anwaltskanzlei die Möglichkeit, im Rahmen einer Interessengemeinschaft gegen die Google Fonts Abmahnungen bzw. die abmahnenden Kanzleien vorzugehen. Wenn Sie der Interessengemeinschaft beitreten möchten, dann können Sie das hier kostenlos tun.

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Muster-Antwortschreiben zur Abwehr der Google Fonts Abmahnung

Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE geht bereits einen Schritt weiter und bietet Betroffenen ein kostenloses Musterschreiben zur Abwehr der Abmahnungen an. Falls also in den kommenden Tagen eine Google-Fonts-Abmahnung bei Ihnen im Briefkasten landet, wäre das womöglich eine erste Maßnahme, die Sie ergreifen könnten:

Was können Sie noch unternehmen, auch ohne Anwalt?

Sie haben tatsächlich mehrere Möglichkeiten, Ihre Webseite schnell rechtssicherer zu gestalten:

  • Sie lassen Ihre Webagentur prüfen, ob Google Fonts (für Ihre Texte und Erweiterungen, z.B. Datenbanken) lokal eingebunden sind - wenn nicht, lässt sich das in der Regel relativ leicht ändern und sollte je nach Größe der Site und dem eingesetztem CMS inklusive Test und Deployment nicht mehr als 30 - 240 Minuten kosten.
  • Pauschale Aussagen sind an dieser Stelle schwierig; am besten hören Sie auf die Experten, denen Sie vertrauen. Es gilt: Der Programmierer und die Programmiererin wissen, was es kostet, wenn es fertig ist. Schätzungen sind relativ. Wenn Ihre Website mit 1.000 Seiten 2015 zuletzt angefasst wurde, haben Sie so oder so ein Problem und es kann länger dauern. Muss es aber nicht. Lautet die Ansage auf 8 Stunden und Sie haben nur 3 Seiten und sind noch nicht im DAX notiert, dürfen sie zu Recht misstrauisch werden.

Wenn Sie auf Ihrer Webseite tatsächlich Google Maps, Google ReCaptcha oder YouTube nutzen, dann wird es eventuell etwas schwieriger.

Sie können natürlich auf die oben genannten Google-Dienste verzichten, das ist die einfachste und sicher auch preiswerteste Lösung. Stellen Sie sich die simple Frage, ob Ihnen eine Google Map wirklich nennenswerte Vorteile bringt. Wenn Sie aber tatsächlich auf eine Kartenanwendung angewiesen sind, weil Ihr Unternehmen Google-Maps für aufwändige Anwendungen nutzt, z.B. eine Händlersuche - oder Sie haben viele Standorte mit zusätzlichen Informationen hinterlegt, dann sollten Sie tätig werden, um diesen Vorteil weiterhin sicher nutzen zu können.

  • Für Google Maps gibt es die simple Lösung, auf die interaktive Google-Karte zu verzichten und die Wegbeschreibung zu Ihren Standorten einfach extern zu verlinken. Nicht so schick, aber sofort zielführend.
  • Die oft genannte Alternative Open Street Map ist nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sichere Alternative. Lassen Sie sich dazu besser kompetent beraten.
  • Der Anbieter https://www.smartmaps.net/ verspricht eine DSGVO konforme Datenverarbeitung und Hosting in Deutschland. Das ist ein interessantes Angebot, denn bis zu 300.000 Transaktionen pro Jahr sind kostenlos.
  • Die Lösung für Google Maps sieht so aus: Anstatt der Google Maps Karten wird idealerweise ein Platzhalterbild mit einem Hinweis und einem Link zur Freigabe angezeigt. Erst wenn ein Nutzer bzw. eine Nutzerin durch Klick dem Laden der Karte UND der Google Fonts zustimmt, steht der volle Leistungsumfang von Google Maps wieder zur Verfügung. AUDI geht diesen klugen Weg bereits, die Implementierung ist auf dem Desktop, nun ja, nicht wirklich großartig.
  • Dieselbe Lösung läßt sich auch für YouTube Videos implementieren.
  • Wichtig ist immer, dass Google Fonts ausdrücklich genannt und seitens der Nutzer:innen erlaubt werden. Die meisten Cookie-Consent Tools z.B. Cookiebot lassen eine derartige Text-Anpassung zu.
  • Wer einen Schritt weiter gehen möchte, der holt sich vorab das Einverständnis, dass gewisse Daten in die USA übertragen werden dürfen. Ob das einer zukünftigen Klage standhält, ist leider ungewiss und es ist auch komplizierter als man denkt.
  • Für das Google ReCaptcha gibt es DSGVO-konforme Alternativen, für die kommerzielle Nutzung z.B. aktuell ab 9,00 € bei: https://friendlycaptcha.com/de/
  • Alternativ können Sie auch auf ganz Webformulare verzichten und einfach ihre Mailadresse nennen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein guter SPAM-Filter.

Das ganz persönliche Fazit des Autors:

Auch wenn diese Abmahnwelle vermutlich eher leise und weitgehend unschädlich auslaufen wird, die perfekte Lösung gibt es nicht. Datenschutz ist ein Prozess, kein Projekt. Die Rahmenbedingungen ändern sich laufend und Rechtssicherheit gibt es schlicht nicht. Meine persönliche Meinung  zu diesem Thema ist, dass Deutschland und die EU die Digitalisierung bereits seit 1996 einfach verschlafen.

Deutschland hat digitale Kompetenz und viele helle Köpfe. In der Forschung, Wirtschaft und in der Politik. Die dürfen scheinbar nur nicht entscheiden - und das ist traurig, weil viele Chancen verpasst werden.

Beispiele: MP3 ist eine deutsche Erfindung. Kommerziell ausgewertet wurde das Format in den USA. Die Telekom betreibt mit T-Mobile US aktuell in den USA das größte und schnellste Mobilfunknetz der 5. Generation. In Deutschland dagegen warten viele Haushalte und Unternehmen, vor allem in ländlichen Gebieten, trotzdem immer noch auf flächendeckende Glasfaseranschlüsse und G5 Abdeckung?

Warum gibt es denn keine "Digital-Bazooka" oder einen großen "Digital-Wumms"? Es wäre doch höchste Zeit.

Es fehlt entweder an digitaler Kompetenz in den entscheidenden Gremien oder an Geld oder an sinnvollen Rahmenbedingungen. Googeln Sie einfach den Namen eines in den letzten 20 Jahren für Digitales verantwortlichen Politikers, die Kritiken sind meist nicht freundlich. Mein Unternehmen im Herzen Düsseldorfs wartet seit fast 4 Jahren auf einen Glasfaseranschluss. Der Vertrag ist unterschrieben, seit 2018. Noch Fragen?

Und wenn Sie, so wie ich, Kinder haben, die in den letzten drei Jahren schulpflichtig waren, wissen Sie ohnehin, wie es um die Digitalisierung eines der wichtigsten Bereiche unserer Gesellschaft (Bildungswesen) bestimmt ist.

Solange die EU und insbesondere Deutschland keine angemessenen Gesetze formulieren, die großen Internet-Konzerne nicht zu mehr Datenschutz zwingen und dem Abmahnwahnsinn keinen Einhalt gebieten, sehe ich schwarz. Bezahlen müssen zu oft die KMUs, die die Dienste der Internet Big Five in Anspruch nehmen, weil sie ohne diese schlicht nicht überleben würden.

Reality Check:

Der "geschädigte" Herr Wang Yu hat bestimmt ein Mobiltelefon. Da hätte er zuerst Google und Apple verklagen müssen, denn die wissen deutlich mehr von ihm als nur seine IP-Adresse. Und wenn der Herr Yu auch Facebook, LinkedIn, Insta, TikTok oder ähnliches benutzt, dann sollte er vor Gericht nachweisen müssen, dass er auch deren Nutzungsbedingungen vollständig gelesen und verstanden hat.

Komischerweise scheint bisher kein Richter in Deutschland auf die Idee gekommen zu sein, diese Fragen zu stellen und auf die Verhältnismäßigkeit abzustellen. Handy in der Tasche? Klage abgewiesen.

Aber was will man auch erwarten von Menschen, die sich tagtäglich mit einem FAX abmühen müssen, weil es das einzige rechtssichere Kommunikationsmittel ist. Was darf man in einem Land erwarten, in dem eine digitale Signatur für "normale" werktätige Menschen so einfach zu realisieren ist, wie eine nobelpreiswürdige Dissertation in Astrophysik.

Disclaimer:

Der Autor ist Gründer und Geschäftsführer der 2002 gegründeten Digital Agentur ZELLWERK mit Büros in Düsseldorf und Berlin. Er ist aktuell leicht genervt von kontraproduktiven Urteilen zum Thema Datenschutz, die zu oft jeglichen Sinn für die Realität vermisssen lassen. Wobei 100,00 € Schmerzensgeld eine intelligente Ansage sind. Da hat das LG München relativ gut reagiert. Ich meine, 1,00 € wäre noch besser gewesen. Zumal das angedrohte Ordnungsgeld i.H.v. bis zu 250.000 € für die erneute Zuwiderhandlung abschreckend genug ist.

Und natürlich wünscht sich der Autor, dass Anwälte, die jedes Maß und jeglichen Anstand aus Gier verloren haben, eine angemessene Strafe erhalten, anstatt finanziell belohnt zu werden, weil sie Angst bei Menschen verbreiten können, die hart arbeiten und sich nicht zu wehren wissen.

Wenn jeder Abgemahnte nur 200,00 € in Form von Zeit und Geld aufwenden muss, um eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung selbst abzuwehren, dann kommen bei 10.000 Betroffenen immerhin 2 Mio. € zusammen. Wäre doch schön, wenn man das im Falle eines nachgewiesenen Rechtsmissbrauches tatsächlich von den Anwälten zurückfordern könnte. Der Autor würde das für eine angemessene Abschreckung halten, nicht nur für Wiederholungstäter. Schließlich sollte ein Anwalt doch wissen, was Rechtsmissbrauch ist.

Sollte ein renommierter Anwalt bereit sein und Erfolgsaussichten sehen, so etwas wie eine Verbandsklage, Subjektive Klagenhäufung, Streitgenossenschaft, o.ä. gegen die Abmahnkollegen exemplarisch bis in die jeweils höchste Instanz durchzuziehen, würden der Autor und sein Unternehmen eine entsprechende Kampagne tatkräftig technologisch, inhaltlich und medial unterstützen. Das wäre ein Fest und man darf ja hin und wieder ein bisschen naiv sein und von einer gerechteren Welt träumen.

Wirklich ernsthafte Vorschläge dennoch gerne an: sscholz@zellwerk.com

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Der Autor verfügt ganz klar nicht über die notwendige Kompetenz und Ausbildung, um rechtsverbindliche Ratschläge zu erteilen. Der Artikel gibt die persönliche Meinung des Autors wieder. Sonst nichts.

Eine Haftung für die hier ausgesprochenen Ideen, wie mit den Abmahnungen umzugehen ist, wird kategorisch ausgeschlossen. Befragen Sie in jedem Fall Ihren Anwalt oder die im Artikel verlinkten Anwaltskanzleien, bevor sie in irgendeiner Form rechtsverbindlich tätig werden.

Der Autor hat Philosophie, Medienwissenschaften und Politik an der HHU studiert und nur einen sehr kurzen, zwei  Semester dauernden Ausflug in die Rechtswissenschaften unternommen. Er hat daher überhaupt keine Ahnung von der Juristerei, weiss aber meist sehr gut, wovon er redet, wenn es um Digitalisierung und Technologie geht. Er ist auch Herausgeber der NDOZ.