Eindrucksvolle Bilder in der ungewöhnlichen Inszenierung des kleistschen „Prinz Friedrich von Homburg“ (Regie Ulrich Rasche) stehen am Beginn der neuen Spielzeit unter dem neuen Intendanten Andreas Karlaganis, zu der am Freitag (18. Sept.) viel Prominenz zur Eröffnung kam. In der erfreulich kurzen Feier zur Eröffnung der Spielzeit 2026/27 sprachen unter anderem NRW-Ministerin Ina Brandes (CDU), die städtische Kulturdezernentin Miriam Koch (Grüne) und der neue Intendant. Im Publikum unter anderem der renommierte Filmregisseur Sönke Wortmann, Bürgermeisterin Clara Gerlach (Grüne) und städtische SPD- und Grünen-Politiker*innen.
Kleist, Autor im Zeitalter des fragwürdigerweise sogenannten „aufgeklärten Absolutismus“, beschreibt eine Situation nach der Schlacht von Fehrbellin, in der Brandenburg-Preußen mit einem Sieg den Grundstein für die spätere Vorherrschaft Preußens legte. Prinz Friedrich von Homburg geht nach einem Traum in die Schlacht, ist jedoch so abgelenkt, dass er zu früh mit seinen Leuten losstürmt. Er siegt zwar, hat aber gegen die Befehle seines Kurfürsten verstoßen. Der pocht auf seine Befehle und damit auf die Ordnung des preußischen Staates und bringt den Prinzen trotz des Sieges vors Kriegsgericht. Welches ihn zum Tode verurteilt.
Wie sein Todesurteil aufgehoben und er begnadigt wird, ist der Kern des zweiten Teils des Dramas.
André Kaczmarczyk als Prinz von Homburg glänzt in den Szenen der Auseinandersetzung und der Beziehung zu Natalie hier ebenso wie Patrycia Ziolkowska als Kurfürst Friedrich Wilhelm und Lucia Kotikova als Prinzessin Natalie. Wobei Kaczmarczyk in den Soloszenen seine stärksten Momente hat.
Der gebückte Schritt
Alle Beteiligten, ob Militärs oder die eigentlich Handelnden wie Fürst und Prinz, agieren während des gesamten Stücks über mehr als drei Stunden ständig in einem zeitlupenartigen Schritt, bewegen sich so sehr surreal und distanziert mit teils gebücktem Rücken in der Hocke, was sicherlich zu einer enormen muskulären Anstrengung führt. Sie gehen dabei auf einer sich drehenden Bühne, sodass sie meist in der Mitte der Bühne vor dem Hintergrund stehen.
Das Bühnenbild
Das außerordentliche Bühnenbild (Regie und Bühne Ulrich Rasche) abstrahiert mal einen fürstlichen Palast, besteht allerdings nur aus Leuchtröhren, die kreisförmig angeordnet von oben herabhängen und mal rot, mal grünlich, mal blau leuchten. Aber immer einen Raum schaffen.
Allerdings wird die Illusion eines Bühnenbilds auch geschaffen von Nebelschwaden, die seitlich manchmal dramatisch ockergelb angeleuchtet werden, etwa bei Schlachtszenen. Und das alles ohne aufwendige Kulissen. Historisch Versierte erkennen in den Lichtsäulen Erinnerungen an den Lichtdom von Albert Speer beim Nazi-Reichsparteitag 1936 in Nürnberg.
Alle Menschen auf dieser Bühne sind in schwarze Uniformen gekleidet oder von langen schwarzen Kleidern umhüllt. In manchen Szenen erscheint nur ihr Gesicht hell genug, der Rest versinkt im Dunkeln. Allein der Prinz und sein Double in der Gefangenschaft gehen später im surrealen langsamen Schritt mit nacktem Oberkörper einher.
Das Ganze wird durch eine minimale Musik kongenial untermalt, wobei eine Perkussionistin und ein Cellospieler links und rechts der Bühne live spielen.
Die Sinnfrage
An Prinzessin Natalie, die Verlobte des Prinzen von Homburg, hatte auch der Kurfürst Interesse gehabt, so heißt es. Ist die Verurteilung also eine Eifersuchtsgeschichte? Wohl kaum.
Prinzessin Natalie verweist ja den Kurfürsten darauf, dass eine Begnadigung nicht den durchaus stabilen Staat in Frage stellen würde.
Die Fragestellung heute extrem anders
Aber Kleist war hier wohl eher preußisch als logisch. Denn wenn der zum Tode Verurteilte selbst dies Urteil anerkennte, also dem preußischen Recht mehr einräumen würde als einem Recht auf Leben, würde er durchaus Prinzipien des sogenannten „aufgeklärten Absolutismus“ widersprechen. Was auch Kleist klar geworden sein müsste, der ja bereits 1799 den Militärdienst verließ.
Die Inszenierung von Ulrich Rasche lässt manche Zuschauerin / manchen Zuschauer im Zwiespalt zurück: Die Inszenierung schafft großartige Bilder. Mit den verzögerten, zeitlupenartigen Schritten der Agierenden wird eine Distanz geschaffen, die zum Thema aus heutiger Zeit ja auch nötig ist.
Dennoch ist die Frage nach Gehorsam und Recht heute eine extrem andere als zu Kleists Zeiten. In Sachsen-Anhalt hat eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei bei der Landtagswahl die meisten Stimmen gewonnen, die seit Längerem auch die Kultur in Deutschland bedroht (etwa forderten einige, nur noch deutsche Autoren am Theater zu spielen, und drohten Mittelkürzungen an). Wäre da eine wie auch immer geartete Verweigerung rechtens?
Renommierte Autor*innen schreiben über die „Konfliktzone Ostsee“ oder die Bedrohungsszenarien für Europa wie Florence Gaub in „Szenario“. Und dabei geht es durchaus um Fragen des Militärischen, und in der innerdeutschen Diskussion wird die Verstärkung der Rüstungsausgaben ja von einigen abgelehnt.
Dieser außergewöhnliche „Prinz von Homburg“ kann also durchaus als Beginn eines rationalen, hilfreichen Diskurses dienen.
Philosophischer Diskurs – Gespräch mit der Rechtsphilosophin
Ein QR-Code im Programmheft führt zu einem hochinteressanten Gespräch mit der Rechtsphilosophin Dr. Samira Akbarian. Dabei stellt Dramaturg Sebastian Huber die Fragen zum Thema Gehorsam. Dr. Akbarian hat einen Essay veröffentlicht mit dem Titel „Recht brechen. Eine Theorie des zivilen Ungehorsams“ (2024, C.H. Beck).
Akbarian betont, dass die Übertretung von Regeln im modernen Rechtsstaat von einem „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ geprägt ist. Ein Rechtsbruch kann nicht unverhältnismäßig, etwa mit dem Tod, bestraft werden wie bei Kleist. In der Konsequenz heißt dies, so die Rechtsphilosophin, dass die Zustimmung zur demokratischen Ordnung, also in unserer Demokratie, darauf beruht, dass wir auch widersprechen können. „Eine Mehrheit ist nur dann legitimiert, wenn auch Minderheitsrechte eingeräumt werden. Eine Mehrheitsentscheidung, die einem aufgedrängt wird, ist also keine Mehrheitsentscheidung im eigentlichen demokratischen Sinne.“
Das Recht, zu widersprechen
Dr. Akbarian vertritt die rechtsstaatliche Auffassung, dass etwa Beamte und Militärs „in erster Linie der Verfassung und dem demokratischen Volk verpflichtet sind und nicht dem Befehlshaber“, respektive dem Dienstherrn, und „das Recht, zu widersprechen und darauf aufmerksam zu machen, … wenn etwas gegen die Verfassung verstößt“, haben.
Huber verweist in diesem Gespräch auf Hannah Arendts Feststellung, dass nämlich kein Mensch das Recht habe, seine Verantwortung auf einen Befehlshaber abzuwälzen. Dazu gehört die Missinterpretation des Kantschen Imperativs. Der ist keine Rechtfertigung für blinden Gehorsam, betont Dr. Akbarian: Der Mut, sich seines eigenen Verstandes zu bedienen, bedeute eben, dass die eigene Freiheit an dem Bewusstsein von Allgemeinheit, von der Gesellschaft, ihre Grenzen findet.
Im Programmheft, das wir wie immer empfehlen, sind unter einem QR-Code auch Zitate von Hannah Arendt und etwa Heinrich Heine zu lesen sowie weitere interessante Infos.
Besetzung und künstlerisches Team anzeigen
- Friedrich Wilhelm, Kurfürst von Brandenburg
- Patrycia Ziolkowska
- Prinzessin Natalie von Oranien
- Lucia Kotikova
- Feldmarschall Dörfling / Der tote Prinz
- Yannik Stöbener
- Prinz Friedrich Arthur von Homburg
- André Kaczmarczyk
- Obrist Kottwitz
- Christoph Luser
- Graf Truchß
- Theo Thun
- Graf Hohenzollern
- Patrick Güldenberg
- Hennings
- Wael Kreiker
- Rittmeister von der Golz
- Carlos Motolese-Trausan
- Graf Reuß
- Florian Kreßer
- Rittmeister Stranz
- Leo Domogalski
- Live-Musik
- Andrea Belfi / Vincent Wikström, Salome Amend / Rie Watanabe, Guido Kohn / Nathan Bontrager
- Regie und Bühne
- Ulrich Rasche
- Mitarbeit Bühne
- Lukas Kötz
- Kostüm
- Angelos Mentis
- Komposition und Electronics
- Andrea Belfi
- Musikalische Assistenz
- Vincent Wikström
- Sounddesign
- Leopold Stoffels
- Körperarbeit
- Yannik Stöbener
- Dramaturgie
- Sebastian Huber
- Mitarbeit Regie
- David Moser



