Kundgebungen und Verwaltungsgericht

Mintropplatz: Nachdenken über den Rechtsstaat

Von Jo Achim Geschke |

Polizeikette am Weg zur Adersstraße /Fotos NDOZ Jo Geschke

Der mit einer dichten Reihe von Polizei-Kombis abgesperrter Mintropplatz, dutzende Absperrgitter, eine dichte Kette Polizisten, davor etwa 200 bis 300 Künstler, Lehrer, Angestellte, Bürger zwischen 17 und 70, die gegen den Aufmarsch von Rechtsextremen Dügidas demonstrieren wollen. Kein Italienischer Film aus Genua 2001 – Düsseldorf am 2. März 2015. Die Polizei sperrte den Mintropplatz ab, doch das Bündnis DSSQ hatte vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geklagt und gegen 18:30 Uhr gesiegt: Es müsse die Demonstration gegen Dügida geben. Einige Minuten später klingelte die rechtsextreme Melanie Dittmer an Haustüren an der Adersstraße und beschimpfte Mieter dort als „Volksschädlinge“ – ein unsägliches Wort der Goebbelschen Nazipropaganda.

Die Fakten : Das Bündnis „Düsseldorf stellt sich quer“ hatte seit Wochen eine Kundgebung auf dem Mintropplatz und der Mintroppstraße angemeldet. Ziel war, den Aufmarsch der Gruppe Dügia an einer Moschee in der Adersstraße vorbei zu verhindern.  Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte jedoch der rechtsradikalen Gruppe den Vorrang eingeräumt, obwohl die Anmeldung von DSSQ vorrangig gewesen war. Darauf ging DSSQ vor das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). Das tagte gegen 18 Uhr am Dienstag noch und hatte den Polizeipräsidenten Düsseldorf um eine Stellungnahme gebeten. Gegen 18:30 Uhr fiel in Münster die Entscheidung : Das OVG Münster gab DSSQ Recht, heißt: Es müsse ungehinderten Zugang zu der von DSSQ angemeldeten Demo geben.

Darauf pochten dann in Lautsprecheransagen die Veranstalter – bis gegen 19:20 Uhr.

Doch die Polizei hatte keine Vorbereitungen getroffen, die Absperrgitter am Mintropplatz beispielsweise weiter an die Adersstraße rücken zu können. Erst gegen 19:25  Uhr  erlaubte die Polizei mit Lautsprecherdurchsagen, dass die Teilnehmer der Kundgebung auf die Kreuzung Adersstraße / Mintropstraße gehen durften. Das aber nur durch einen sehr schmalen Durchgang auf dem Gehweg, der von einer Kette von Polizisten mit Helm flankiert wurde.

Warum die Polizei erst nach mehr als einer Stunde den Durchgang zu einer angemeldeten Kundgebung zuließ, blieb unklar.  

 

Laut Polizei-Pressemeldung hatte die Kundgebung einen „überwiegend friedlichen Verlauf“. Weiter heißt es : „Beim Vorbeiziehen an der Moschee an der Adersstraße wurden Parolen seitens der Versammlungsleiterin skandiert. Das Geschehen wurde von der Polizei beweiserheblich gesichert und wird in Absprache mit der Staatsanwaltschaft auf strafrechtliche Relevanz geprüft.“ Laut Augenzeugen  zeigten bei der rechtsradikalen Neonazi-Gruppe von Dügida  einige den Hitlergruß, und Melanie Dittmer klingelte, mit einem professionellen Aufnahmegerät in der Hand,  bei  Anwohnern und beschimpfte sie als „Volksschädlinge“ – ein Wort aus dem Nazi-Vokabular. Davon gibt es ein Foto im sozialen Netz Facebook.

Augenzeugen berichten ebenfalls von Polizeiübergriffen auf Anti-Nazi-Demonstranten. Am Bahnhof soll nach Aussage von unterschiedlichen Augenzeugen eine junge, etwa 17-jährige Frau zunächst von Rechtradikalen angegriffen worden sein, dann aber von der Polizei oder der Bundespolizei an den Haaren gezerrt, an eine Wand geschubst und mit Kabelbindern gefesselt worden sein.  

Kommentar Jo Achim Geschke:

Es ist für viele intelligente und durchaus friedvolle Bürger nicht mehr nachvollziehbar, welche Entscheidungen am Verwaltungsgericht Düsseldorf fallen. Kommentare in Facebook und Twitter ebenso wie Briefe an den Vorsitzenden des hiesigen  Verwaltungsgerichts spiegeln das eindeutig wieder. Eine Diskussion über Entscheidungen des Verwaltungsgerichts wird seit langem gefordert. Inzwischen haben diese Entscheidungen zugunsten einer rechtsradikalen, rassistische Parolen brüllende Gruppe von 70 bis maximal 100 Leuten bundesweit Interesse in den Medien geweckt.

Heute vor 70 Jahren, am 3. März 1945, wurde Oberkassel durch Alliierte Truppen von den Nazi befreit. Am 16. Juni gedenkt die Stadt jener Widerstandskämpfer um Theo Andresen, der von den Nazis erschossen wurde, weil er mit aneren, etwa dem Polizeibeamten Jürgensen, die Stadt vor der Zerstörung retten wollte. Auf der Aderstraße erinnert ein „Stolperstein“ an die Juden, die von den Nazis aus dieser Straße verschleppt und in KZ umgebracht wurden. Mit Naziparolen und Vokabeln wie „Volksschädlingen“ hat dieser Teil der Deutschen Geschichte begonnen.  Es ist nicht mehr nachvollziehbar, wie das Düsseldorfer Verwaltungsgericht juristische Entscheidungen ohne ethische Abwägungen vollzieht. Denn es ist auch für Juristen, die sich an christlichen Werten orientieren, immer  ein Abwägungsprozess, ob die Versammlungsfreiheit für eine Kundgebung mit einem eindeutig neonazistischem Inhalt  höher wiegt als die freie und ungestörte Religionsausübung einer muslimischen Gemeinde an der Adersstraße.

Für die meisten Bürger bleibt zudem das Verhalten der Polizei nicht nachvollziehbar. Das ein OVG in Münster anders entscheiden wird als das Düsseldorfer, war zumindest denkbar. Dass die Polizei also keine Vorbereitungen traf, die Kundgebung der DSSQ auf dem Mintropplatz und der angrenzenden Straße am Abend zu ermöglichen, wird von und Bürgern nicht mehr verstanden.  Und erhöht unnötiger Weise das Misstrauen in die Polizei bei jungen Düsseldorfern.

Ob das alles ein Vertrauen in den Rechtsstaat fördert, darf wohl angezweifelt werden.

 (Link zu Genua 2001: ) de.wikipedia.org/wiki/Globalisierungskritik

Handtaschen werden vor der Polizeiabsperrung hoch gehalten /Fotos NDOZ Jo Geschke