Sparkassenchef Hallmann: kein neuer Vertrag vom Verwaltungsrat

Sparkassenchef Hallmann muss gehen - Kommentar und Analyse

Von Jo Achim Geschke |

Sparkassenvorstand Arndt M. Hallmann erhält keine Vertragsverlängerung. Der Verwaltungsrat stimmte mit 8:7 Stimmen gegen eine Verlängerung seines Vertrages. Hallmann war der entscheidende Bremser im bundesweit beachteten Sparkassenstreit um Ausschüttungen der Sparkasse an seinen Träger, die Kommune. Prompt setzte sich die CDU mit einer Pressemeldung ins Aus: CDU-Fraktionsvorsitzender Rüdiger Gutt ist mit seiner Einlassung weit neben den Experten, die in Handelsblatt, Wirtschaftswoche, FAZ und anderen Fachblättern über die Auseinandersetzungen im Sparkassenstreit berichteten – auch über den Beschluss der Finanzaufsicht, die ja gegen Hallmann entschied. Auch NDOZ.de hat mehrfach und ausführlich über die Stadtsparkasse und das Sparkassengesetz berichtet.

OB Thomas Geisel zum Vertragsende für Hallmann: "Die Entscheidung des Verwaltungsrates ist eine Chance für einen Neuanfang der Stadtsparkasse. Wir müssen uns jetzt auf die Geschäftspolitik und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Gremien konzentrieren und gegenüber den Kunden Vertrauen schaffen. Vor allem hoffe ich, dass die Aufsichtsgremien der Stadtsparkasse nicht mehr politisiert werden. Das Haus ist ordentlich und solide aufgestellt. Lassen Sie uns den Blick nach vorn richten!"

Vorstand Hallmann hatte sich dem Spruch der Sparkassenaufsicht widersetzt, es war sogar von einer Klage gegen die Stadt / OB Geisel die Rede. Bereits Ende Juni hatte in einer Sondersitzung der Verwaltungsrat den Vertrag für Vorstand Martin van Gemmeren nicht verlängert, es war für die Risiko-Einschätzung zuständig. (Van Gemmerens Vertrag läuft im März 2017 aus.)

Nun kann man sich – im Gegensatz zu CDU-Sprecher Rüdiger Gutt – fragen: Was passiert, wenn in einem Unternehmen ein Vorstand gegen das Kontrollgremium, also den Verwaltungsrat, arbeitet und eventuell sogar vor Gericht klagen will? Richtig: Der Mann wird entlassen. Da ist keine vertrauensvolle Arbeit mehr möglich. Nach langem Hin- und Her hat sich nun auch der Verwaltungsrat mit Mehrheit dazu entschieden. Punkt.

Nein, für die CDU kein Punkt: Hallmann wollte kein „Befehlsempfänger“ sein, „Hallmann war Geisel schon lange ein Dorn im Auge. Seit Monaten lief eine Kampagne gegen ihn, die auch vor Ehrverletzungen nicht zurückschreckte.“

Nun kann man den Spruch der Finanzaufsicht – dass die Stadt als Träger, in Person des OB als Vorsitzenden im Verwaltungsrat und VertreterInnen des Rats, mit über Rücklagen und Ausschüttungen entscheiden kann - wohl nur mühevoll mit der Vokabel „Befehlsempfänger“ belegen. Zumal die Finanzaufsicht sich auf das Sparkassengesetz beruft (siehe Hintergrund). Was die CDU in ihrer Stellungsnahme aber unter den Tisch fallen lässt.

Dass Gutt und die CDU aber auch noch behaupten, OB Geisel würde „Leistungsträger“ vertreiben, ist politisch schlichtweg dumm, weil es auf die CDU zurückfällt und reine Stimmungsmache ist: Ex-Planungschef Gregor Bonin ist jetzt mit Freuden bei der CDU Mönchengladbach, weil er dort eine politische Mehrheit für sich hat. In Düsseldorf hätte man ihm wohl ziemlich oft die Glitzerfassaden verdunkelt. Und wenn führende Mitglieder der Verwaltung und der Tochtergesellschaften (Rheinbahn zum Beispiel) ziemlich weitgehend andere Auffassungen von Politik haben (etwa ÖPNV, Priorität des Radverkehrs), dann hat der ehemalige OB Joachim Erwin (CDU) so ab dem Jahr 2000 vorgemacht, was geschieht: Sie werden ausgewechselt. Für die CDU ist das eine „beispiellose Vertreibung von Leistungsträger“, so Gutt. Wobei er nicht das Durchregieren des ehemaligen CDU-Oberbürgermeisters meint …

Hintergrund – Ursache des Streits : Wem gehört die Stadtsparkasse?

Ursache des Streits: Wie mehrfach berichtet, hatte OB Geisel den Jahresbericht 2014 der Sparkasse angefochten. Die Stadtsparkasse mit ihrem Vorstand wollte bei einem hohen Gewinn von rund 135 Millionen Euro im Berichtsraum 2014 des Instituts einen sehr großen Anteil in die Sparkassen-Rücklagen einbringen und nur einen geringen Betrag ausschütten. Finanzexperten bemängelten, dass die Höhe der Rücklagen ungewöhnlich hoch sei, auch im Vergleich mit anderen Geldinstituten.

Knackpunkt war dabei: : Gehört das Geldinstitut der Sparkasse allein oder auch der Stadt, wie der Name ja schon andeutet? In einer Novelle zum Sparkassengesetz NRW von 2008 wurde nach Meinung von Rechtsexperten festgelegt, dass die Stadtsparkasse nicht sich selbst gehört, sondern die Stadt eine Eigentümer-ähnliche Rolle hat. Und damit mitbestimmen kann.

Anfang Juni hatte die Sparkassenaufsicht die Entscheidung des Vorstands kassiert (NDOZ.de berichtete ausführlich) und der Auffassung von OB Geisel als Verwaltungsrats-Vorsitzendem Recht gegeben. Laut Finanzaufsicht muss die Stadtsparkasse nach einer Beanstandung von OB Thomas Geisel als Verwaltungsratschef einen höheren Teil ihres Gewinns ausschütten als Vorstand Hallmann plante. Es ist eine Entscheidung, die bundesweit Folgen für Stadtsparkassen und Kommunen hat.

Auch dem hatte sich Hallmann widersetzt, es war sogar von einer Klage gegen die Stadt / OB Geisel die Rede. Bereits Ende Juni hatte in einer Sondersitzung der Verwaltungsrat den Vertrag für Vorstand Martin van Gemmeren nicht verlängert, es war für die Risiko-Einschätzung zuständig. Hallmann erhielt übrigens nach übereinstimmenden Meldungen mehrerer Medien (auch NDOZ.de) rund 700.000 Euro im Jahr als Salär und wird nun wohl eine satte Abfindung erhalten – das ist gesetzlich so festgelegt, da kann die Stadt leider nichts dran ändern.

OB Geisel hatte nach langen Verhandlungen einen Kompromiss gesucht und eine Ausschüttung von 22 Millionen Euro vorgeschlagen.

(Text Jo Achim Geschke)

Zitat § 1 SpK G Absatz 1 : „(1) Gemeinden oder Gemeindeverbände können mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Sparkassen als ihre Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer landesrechtlichen Anstalt öffentlichen Rechts nach Maßgabe dieses Gesetzes errichten.“

Entscheiden dabei wohl: „als ihre Wirtschaftsunternehmen“....

Und in § 2 heißt es : „Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag

(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.“

Mit „Träger“ ist in diesem Fall gemeint: Die Kommune, die Stadt.