bpa fordert Anpassung der strittigen Verordnung zum Altenpflegegesetz

Urteil zu Investitionskosten in der Pflege: Erneute Ohrfeige für die Landesregierung

Die Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO) in Nordrhein-Westfalen wird erneut in Frage gestellt / Foto © Matthias Zomer, Pexels

Die Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO) in Nordrhein-Westfalen wird erneut in Frage gestellt / Foto © Matthias Zomer, Pexels

Vor dem Landessozialgericht hat die nordrhein-westfälische Landesregierung erneut eine Ohrfeige erhalten. Die Richter gaben einer Pflegeeinrichtung recht, die wegen zu niedriger Investitionskosten geklagt hatte (Verfahren L 5 P 60/19). Damit wird die seit Jahren strittige Durchführungsverordnung zum Altenpflegegesetz (APG DVO) in Nordrhein-Westfalen erneut infrage gestellt.

"Wir weisen seit Jahren auf allen Ebenen darauf hin, dass die Regelungen nicht angemessen sind und die pflegerische Versorgung in NRW erschweren", sagt der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Bernhard Rappenhöner.

Die Durchführungsverordnung stamme zwar noch aus rot-grünen Zeiten, aber auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält weiterhin daran fest.

Im konkreten Fall ging es um die Anerkennung der Baukosten einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Dabei wurden der Einrichtung rückwirkend deutlich höhere Beträge zugesprochen als von den Landesregelungen vorgesehen. Trägerverbände hatten die vorgegebenen Werte wiederholt als praxisfern und zu niedrig kritisiert. Das sah jetzt auch das Landessozialgericht so.

"Das Urteil sollte für Landtag und Landesregierung endlich der Anlass sein, um die Regelungen der APG DVO zu überprüfen und anzupassen", fordert Rappenhöner. Dabei gehe es auch um Planbarkeit für Pflegebedürftige und deren Familien. "Wenn das Land an der nicht auskömmlichen Refinanzierung festhält und die Fälle jeweils vor Gericht entschieden werden müssen, haben Pflegebedürftige teils jahrelang keine Klarheit über die Kosten, die auf sie zukommen."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 13.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon über 2.000 in Nordrhein-Westfalen) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge. Als gutes Beispiel für Public-private-Partnership tragen die Mitglieder des bpa die Verantwortung für rund 395.000 Arbeitsplätze und circa 29.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de ). Die Investitionen in die soziale Infrastruktur liegen bei etwa 31 Milliarden Euro