Mieten zu hoch und oft teurer als erlaubt, so ein Gutachten

Mietpreisbremse nützt nichts – Mieter*innen zahlen bis zu 297 Euro zu viel

Von Jo Achim Geschke |

Mieten laut Mieterverein

Median-Mieten in Stadtteilen nach dem Gutachten für den Mieterverein , für Nicht-Neubauwohnungen / Grafik © Mieterverein / Mietenmonitor

Angebotsmieten für Wohnungen mit 40 bis 100 Quadratmetern (bei Onlineplattformen) sind zwischen 2010 und 2024 laut einer Untersuchung für den Mieterverein um 71 Prozent gestiegen. Bei 5500 Angeboten auf Onlineplattformen stellte der Mieterverein fest, dass „Mietpreisüberhöhungen“ und „Mietpreiswucher“ nahezu alltäglich sind. Bei etwa der Hälfte der angebotenen Wohnungen wurde gegen die Mietpreisbremse verstoßen, Mieter*innen zahlen bis zu 297 Euro monatlich mehr. Bei drei von fünf Angeboten für möblierte Wohnungen lag strafbarer Mietwucher vor. Um zu hohe Mietsteigerungen bei Neuvermietung zu vermeiden, wurde in Düsseldorf 2015 die Mietpreisbremse eingeführt.

Leider nützt sie gar nichts, stellt jetzt eine Untersuchung für den Mieterverein Düsseldorf fest. Der Mieterverein fordert von der Stadtspitze und der Politik, dass jetzt aktiv gegen Mietwucher und überzahlte Mieten vorgegangen wird. „Allerdings müssen Vermieter*innen, die gegen diese Regeln verstoßen, bis zu 30 Monate zu viel gezahlte Miete zurück erstatten. Wenn das verlangt wird …

„Manche Vermieter halte sich nicht an Recht und Gesetz“, sagt auch Geschäftsführer Claus Nasemann, „es geht oft nur noch um Gewinnmaximierung“.  In Freiburg, so Nasemann, geht die Verwaltung präventiv gegen die Überschreitung der Mietpreisbremse vor, schreibt die Vermieter*innen an.“

Viele Mieter wehren sich nicht

Dazu kommt, so die Mietspezialisten, dass viele Mieter*innen sich gar nicht trauen, gegen die überhöhten Mieten zu protestieren – aus Angst vor Kündigungen etwa, macht Hans-Jochem Witzke, Chef des Düsseldorfer Mietervereins, klar.  

Die Untersuchung wurde von „Mieten Monitor“ in Freiburg im Breisgau durchgeführt.  Sie bezieht sich nur auf Onlineangebote – die machen allerdings wohl den größten Teil des Angebots an Wohnungen aus. Mietpreisbremse besagt, dass bei Neuvermietung die Kaltmiete nicht mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Vergleichsmieten erstellt der Mieterverein mit dem Lobbyverband Haus und Grund in Düsseldorf im Mietspiegel.  

Mietpreisüberhöhung  nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz ist, wenn die geforderte Kaltmiete die Vergleichsmiete um 20 % überschreitet, und kann als Ornungswirdrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden.

Mietwucher kann nach § 291 Strafgesetzbuch mit maximal drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden.

Mieten in ausgewählten Stadtteilen

Laut Untersuchung verstießen beispielsweise in Bilk 61 der Mieten in den Angeboten gegen die Mietpreisbremse. Im dicht besiedelten Friedrichstadt 54 % und in Unterbilk 74 % der Angebote gegen die Auflagen der Mietpreisbremse.

Die Untersuchung zeigt auf, wie die Mieten in den Stadtteilen liegen. Dabei wird der „Median“ angegeben, heißt: 50 % der Angebotsmieten liegen über dem Wert, 50 % drunter, so die Untersuchung. Das verhindert, dass ein Mittelwert durch Ausreißer (zu hoch, zu niedrig) verzerrt wird.  Untersucht wurden Angebote bis März 2026.

Beispiele für Angebotsmieten (jeweils Kaltmiete / m² )

In Niederkassel bei 16,79 €, in Oberkassel bei 17,75 €, in Bilk bei 14,41 €, in Flingern Nord bei 14,23 €, in Flingern Süd bei 12,96, in Friedrichstadt bei 13,89 €, in Carlstadt bei 18 €.

Mehr unter 

https://www.mieterverein-duesseldorf.de/