Was die Zuckersteuer verändern soll
Die medizinische Frage trifft derzeit auf eine politische. Das Bundeskabinett hat am 14. Oktober eine Zuckergetränkesteuer auf den Weg gebracht – allerdings nicht als eigenen Gesetzentwurf. Die Bundesregierung beschloss eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Haushaltsbegleitgesetz 2027. Eingebracht und beraten wird im Bundestag.
Vorgesehen ist ein gestaffelter Tarif mit zwei Stufen: ab fünf und ab acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Erhoben wird die Steuer bei Herstellern und Großhändlern, wirken soll sie ab dem 1. Juli 2027. Die Idee dahinter: Zuckerreiche Getränke werden teurer, Hersteller erhalten einen Anreiz, ihre Rezepturen zu ändern.
Das Motiv ist dabei nicht allein gesundheitspolitisch. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums verursachen Krankheiten durch überhöhten Zuckerkonsum rund 2,1 Milliarden Euro Gesundheitskosten pro Jahr. Die Einnahmen aus der neuen Verbrauchsteuer sollen die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren.
Kritik an der Ausgestaltung
In der Regierungspressekonferenz wurde deutlich, dass die Steuer gegenüber früheren Entwürfen abgeschwächt wurde. Eine ursprünglich vorgesehene dritte Stufe für besonders zuckerreiche Getränke wurde gestrichen. Hersteller mit bis zu 70.000 Litern Jahresproduktion sollen ausgenommen werden; eine weitere Ausnahme für Betriebe bis zu einer Million Liter steht unter EU-Vorbehalt.
Journalisten hielten der Bundesregierung entgegen, dass der gesundheitliche Effekt darunter leide – für die Wirkung des Zuckers sei es gleichgültig, ob er von einem großen oder einem kleinen Hersteller stamme. Das Bundesfinanzministerium verwies auf Verhältnismäßigkeit und darauf, dass alle großen Getränkehersteller deutlich über den Schwellenwerten lägen. Das Landwirtschaftsministerium hatte sich für die Ausnahmen eingesetzt, um kleine Betriebe nicht zusätzlich unter Druck zu setzen.
Ob die Steuer das Konsumverhalten tatsächlich verändert und langfristig zu weniger Diabeteserkrankungen führt, ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt. Internationale Erfahrungen zeigen laut Roden positive Effekte auf den Zuckergehalt von Getränken, das Kaufverhalten und einzelne Gesundheitsindikatoren. Ein dauerhafter Rückgang von Neuerkrankungen sei dagegen bislang nicht ausreichend belegt. Roden knüpft seine Zustimmung deshalb an eine Bedingung: Eine solche Steuer müsse von einer professionellen Evaluierung und Analyse begleitet werden. Sie könne ohnehin nur ein Baustein sein – neben einer umfassenden Ernährungsstrategie und einer Einschränkung der an Kinder und Jugendliche gerichteten Werbung.
Düsseldorf forscht an den Unterschieden
Dass Typ-2-Diabetes nicht bei allen Menschen gleich verläuft, ist Gegenstand der Forschung in Düsseldorf. DDZ, UKD und Heinrich-Heine-Universität untersuchen in der Deutschen Diabetes-Studie unter Leitung von Roden Menschen mit neu diagnostiziertem Diabetes über 20 Jahre hinweg.
Dabei wurden Untergruppen der Erkrankung identifiziert, die bereits bei der Diagnose erkennbar sind und unterschiedliche Krankheitsverläufe nehmen. Ziel ist eine stärker individualisierte Vorsorge und Behandlung.
Die Antwort auf die Ausgangsfrage bleibt damit differenziert: Zucker allein verursacht keinen Diabetes. Wer häufig zuckergesüßte Getränke trinkt, erhöht aber einen Risikofaktor, den man im Alltag vergleichsweise einfach beeinflussen kann. Ob eine Steuer das Gleiche leistet, wird sich frühestens nach Juli 2027 zeigen.
Quellen: Pressemitteilung des Universitätsklinikums Düsseldorf vom 16. Oktober 2026 (uniklinik-duesseldorf.de); Mitschrift der Regierungspressekonferenz vom 14. Oktober 2026 (bundesregierung.de).