Sicherheitsmaßnahme folgt auf internationale Vorfälle: E-Scooter stellen erhöhtes Brandrisiko in öffentlichen Verkehrsmitteln dar

Ab dem 1. März: Rheinbahn verbietet E-Scooter in Bussen und Bahnen wegen Brandschutzrisiken

Von Alexandra Scholz-Marcovich |

Foto: NDOZ

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Ab dem 1. März tritt eine neue Regelung in Kraft, die die Mitnahme von E-Scooter in Bussen und Bahnen der Rheinbahn verbietet. Diese Maßnahme basiert auf Sicherheitsbedenken, insbesondere auf das Risiko von Akkubränden.

"Die derzeit niedrigen Sicherheitsanforderungen an E-Tretroller und die exponierte Positionierung der Lithium-Ionen-Akkus erhöhen das Risiko eines Akkubrandes signifikant. Solch ein Brand in einem Bus oder einer Bahn birgt erhebliche Gefahren für Fahrgäste und Mitarbeitende durch giftigen Brandrauch, Flamm- und Explosionswirkung. Die im Brandfall freigesetzten Gase sind bereits in geringer Konzentration toxisch.", erklärt die Rheinbahn.

Mit der Entscheidung setzt die Rheinbahn gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen (die KVB in Köln, die DVG in Duisburg und die DSW21 in Dortmund) eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um. Die Rheinbahn plant jedoch, die Regelung zu überarbeiten, sobald verbesserte Sicherheitsstandards bei den E-Scooter gewährleistet sind.

Internationale Vorfälle als Warnsignal

Vorfälle in Städten wie Barcelona und London, bei denen E-Scooter Brände ausgelöst haben, dienen als ernste Warnsignale. Diese Ereignisse haben gezeigt, dass ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen das Risiko eines Brandes erheblich erhöht ist. Solche Brände können schnell entstehen und sich ausbreiten, wobei giftiger Rauch und Gase freigesetzt werden, die für Passagiere und Personal gefährlich sind.

Ausnahmen vom Verbot

Wichtig zu erwähnen ist, dass nicht alle elektrischen Fortbewegungsmittel von diesem Verbot betroffen sind. E-Bikes, Elektro-Rollstühle und speziell angefertigte Elektromobile, die höheren Sicherheitsstandards entsprechen, dürfen weiterhin in den Fahrzeugen der Rheinbahn mitgeführt werden. Diese Regelung stellt sicher, dass Personen mit Mobilitätseinschränkungen nicht benachteiligt werden.

Zukünftige Maßnahmen

Die Rheinbahn und andere Verkehrsunternehmen sind bestrebt, die Regelung zu überarbeiten, sobald E-Scooter-Hersteller die Sicherheitsstandards ihrer Produkte verbessern. Ziel ist es, eine sichere Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln zu ermöglichen, ohne die Sicherheit der Fahrgäste zu gefährden.

"E-Tretroller haben eine steigende Bedeutung auf der sogenannten „letzten Meile“, also der Strecke zwischen Haltestelle und Start- beziehungsweise Zielort. Daher sollen die E-Tretroller auch wieder für die Mitnahme zugelassen werden, sobald die Hersteller das bestehende Risiko beseitigt haben.", erklärt die Rheinbahn.

Die neue Regelung der Rheinbahn spiegelt das wachsende Bewusstsein für die Sicherheitsrisiken wider, die mit der Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden sind. Während das Verbot als vorübergehende Maßnahme gedacht ist, hängt eine mögliche Aufhebung von der Entwicklung sichererer Akkutechnologien und der Implementierung strengerer Sicherheitsstandards durch die Hersteller ab. Bis dahin bleibt die Sicherheit der Fahrgäste und des Personals oberste Priorität.