In Düsseldorf sinkt die Zahl der Arbeitslosen mit Schwerbehinderung

Arbeiten in Düsseldorf mit Behinderung

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen / Foto pexel © Cliff Booth

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen / Foto pexel © Cliff Booth

Der 1992 von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderung legt weltweit jedes Jahr am 3. Dezember den Fokus auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen mit Behinderungen. Die Bundesagentur für Arbeit begleitet diesen Tag zum inzwischen elften Mal mit einer Aktionswoche. Vom 29. November bis 3. Dezember versendet die Agentur für Arbeit Düsseldorf Einladungen zu Online-Veranstaltungen mit Arbeitgebern für mehr Inklusion im Arbeitsleben. Dabei werden sowohl die Betriebe angesprochen, die per Gesetz verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen oder alternativ eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, als auch kleine Betriebe, die ebenfalls von mehr Inklusion profitieren können.

„Als Leiterin der Arbeitsagentur und auch als Führungskraft ist mir die Woche der Menschen mit Behinderung ein besonderes Anliegen. Wer Menschen mit Schwerbehinderungen beschäftigt, stärkt die Vielfalt im Unternehmen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sichern sich gut ausgebildete Fachkräfte und profitieren von umfassenden Unterstützungsleistungen. Sie finden gemeinsam mit ihren Beschäftigten individuelle Lösungen, um Arbeitsplätze bedarfsgerecht anzupassen. Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen, ist ein Gewinn für die Unternehmen und unsere Gesellschaft. Die Ausgleichsabgabe ist gut und wichtig, besser jedoch ist es, Menschen mit Behinderungen einzustellen und von ihren Stärken im Unternehmen zu profitieren. Die Arbeitgeber können sich dabei in jeder Hinsicht auf die Unterstützung der Arbeitsagentur verlassen“  Birgitta Kubsch-von Harten, Leiterin der Agentur für Arbeit Düsseldorf

Vertiefter Blick auf die Situation in Düsseldorf für Menschen mit Behinderungen

Das Risiko einer Behinderung nimmt im Alter zu

Rund 55.400 Menschen haben entsprechend der zuletzt verfügbaren Statistiken von IT.NRW in Düsseldorf einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50. Damit stellt die Gruppe den beachtlichen Anteil von 8,9 Prozent an der Düsseldorfer Gesamtbevölkerung. Das Risiko einer Schwerbehinderung steigt mit zunehmenden Lebensalter an. Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung von 50 oder mehr zuerkannt wird. Die meisten Behinderungen resultieren aus einer Erkrankung, in wenigen Fällen auch durch Unfälle. Entgegen vielfacher Annahmen sind nur 3,1 Prozent der Behinderungen angeboren. Fast jeder vierte Betroffene hatte einen Behinderungsgrad von 100, insgesamt rund 13.800 Personen oder 24,9 Prozent. Bei fast einem Drittel aller schwerbehinderten Menschen wurde ein Grad der Behinderung von 50 anerkannt, insgesamt rund 16.800 Personen oder 30,3 Prozent.

In Düsseldorf sinkt die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Schwerbehinderung

In Düsseldorf sind derzeit 1.693 Menschen mit Schwerbehinderung arbeitslos; 8,8 Prozent weniger als im Vorjahr. Mit den ersten Eindämmungsmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie stieg die Arbeitslosigkeit in Düsseldorf stark an. Dabei waren schwerbehinderte Menschen geringer von der Steigerung betroffen als Arbeitslose ohne Schwerbehinderung. Die Anzahl der arbeitslosen jungen Menschen mit Behinderung hat in den letzten Jahren jedoch zugenommen. Aktuell befinden sich unter den 1.591 unter 25-jährigen Arbeitslosen 57 junge Menschen mit Schwerbehinderung. Vor fünf Jahren waren 28 junge schwerbehinderte Menschen unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet. Seitdem ist die Anzahl kontinuierlich angestiegen.

 

„Jeder junge Mensch verdient die Chance, in den Beruf einzusteigen, ob mit oder ohne Behinderung.“, betont Birgitta Kubsch-von Harten und ruft die Unternehmen dazu auf, jungen Menschen den Start in den Beruf zu ermöglichen.

Arbeitslose mit Schwerbehinderungen sind überdurchschnittlich gut qualifiziert

43 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten verfügt über eine abgeschlossene Ausbildung oder einen Hochschulabschluss. Das sind drei Prozentpunkte mehr als der Durchschnitt der arbeitslosen Menschen in Düsseldorf. Etwa 41 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen sucht eine Tätigkeit auf dem Qualifikationsniveau der Fachkraft oder höher. Menschen mit Behinderungen waren durchschnittlich fast doppelt so lange arbeitslos gemeldet wie Menschen ohne Behinderung. Hier besteht die Gefahr, dass erworbene Berufsabschlüsse veralten. Auch während der Arbeitslosigkeit finden jedoch Fortbildungen statt, damit die Qualifikationen aufrecht erhalten bleiben und den neusten Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt entsprechen.

Die Agentur für Arbeit Düsseldorf bietet Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen einstellen wollen:

  • Information und Beratung,
  • Unterstützung bei der Rekrutierung,
  • behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen,
  • finanzielle Förderung zur Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Die Agentur für Arbeit berät Unternehmen unter der Service-Rufnummer des gemeinsamer Arbeitgeber-Services: 0800 4555520.

Mehr Menschen mit Schwerbehinderungen in Düsseldorf beschäftigt

1.918 Arbeitgeber waren in Düsseldorf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Das waren 2,0 Prozent oder 38 Unternehmen mehr als im Vorjahr. Die Rahmenbedingungen geben vor, dass mindestens fünf Prozent der Stellen dieser Betriebe von Menschen mit einer Schwerbehinderung besetzt werden müssen. Der Anteil der besetzten Pflichtarbeitsplätze stieg leicht von 5,0 Prozent im Vorjahr auf 5,11 Prozent an. 38.503 Pflichtarbeitsplätze sind besetzt. 7.493 Pflichtarbeitsplätze blieben unbesetzt. Für diese Plätze entrichteten die Unternehmen die entsprechende Ausgleichsabgabe. In Düsseldorf gibt es aktuell 17.729 beschäftigte schwerbehinderte Menschen. Davon sind 118 Personen in einer Ausbildung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Düsseldorf um 7,8 Prozent angestiegen.

Hintergrund

Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind nach § 154 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) dazu verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Zur Berechnung des Umfangs dieser Beschäftigungspflicht haben die Arbeitgeber jährlich bis zum 31. März die entsprechenden Daten des Vorjahres bei der für ihren Sitz zuständigen Agentur für Arbeit anzuzeigen.

Für jeden Arbeitgeber wird geprüft, ob er der Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nachgekommen ist. Ist dies nicht der Fall, so hat er eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Hintergrund Statistik

*Die Statistiken zur Bevölkerung stammen von IT.NRW und beziehen sich auf das Jahr 2019. Die Arbeitslosen- und Beschäftigten-Statistiken wurden von der Bundesagentur für Arbeit erhoben. Die Zahlen zur Statistik der Arbeitslosigkeit beziehen sich auf den Oktober 2021. Die aktuellsten Jahreswerte zur Beschäftigung der Menschen mit Behinderungen beziehen sich auf das Jahr 2019. Im November werden jeweils die Jahreswerte Anzahl der Beschäftigten Menschen mit Schwerbehinderungen, die Anzahl der Arbeitgeber und die erreichte Quote ausgewertet und veröffentlicht. Somit entsprechen die vorliegenden Zahlen dem aktuellsten verfügbaren Stand.