Das OVG NRW hat heute, am 6. März 2024, die Ladenöffnungsfreigabe für den kommenden Sonntag, den 10. März 2024, außer Vollzug gesetzt. Diese Entscheidung betrifft die Stadtteile Stadtmitte, Altstadt, Carlstadt und Kaiserswerth, in denen von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Öffnung der Verkaufsstätten geplant war. Grund für diese Entscheidung ist eine Prognose, laut der die Zahl der Messebesucher die der Handelskunden nicht signifikant übersteigen würde, ein Schlüsselkriterium nach höchstrichterlicher Rechtsprechung.
Die Stadt Düsseldorf hatte mit der Verordnung vom 11. Januar 2024, basierend auf einer erwarteten Besucherzahl von 60.000 Messebesuchern gegenüber 31.200 Handelskunden, die Sonntagsöffnung genehmigt. Diese Prognose wurde vom Gericht als unschlüssig befunden, da sie weder den rechtlichen Maßstäben noch den Anforderungen an eine vertretbare Prognose entsprach. Besonders die Abschätzung der Messebesucherzahlen wurde kritisiert, da sie nicht auf spezifischen Erwartungen für den betreffenden Sonntag basierte. Quelle.
Wie reagiert ver.di auf diese Entscheidung?
Stephanie Peifer, Geschäftsführerin des ver.di Bezirks Düssel-Rhein-Wupper, begrüßte das Urteil als „gute Nachricht für tausende Beschäftigte im Einzelhandel in Düsseldorf“, die nun einen freien Sonntag genießen können. Peifer kritisierte zudem die Prioritätensetzung der Ratsmehrheit und äußerte den Wunsch nach einem politischen Umdenken hinsichtlich der Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einzelhandel.
„Eine wirkliche Überraschung ist diese Entscheidung nicht, das OVG NRW hat vielmehr ausdrücklich an seine bisherige Rechtsprechung angeknüpft, auf die wir im Rahmen unserer Anhörung bereits hingewiesen haben. Aber für die Ratsmehrheit zählen offenbar die Umsatzwünsche der Einzelhandelsunternehmen in der Düsseldorfer City mehr als die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel“, bemerkt Peifer.
„Für die Zukunft wünsche ich mir hier ein Umdenken der Politik, wir sind immer gesprächsbereit, aber man muss auch auf uns hören und nicht immer nur auf die Unternehmen“, so Stephanie Peifer.
„Hier zeigt sich wieder, dass es eine starke Gewerkschaft braucht, um die Rechte und Interessen der Beschäftigten im Einzelhandel zu vertreten“, so der für den Handel zuständige Gewerkschaftssekretär Robert Puleski.
Die Entscheidung des OVG NRW markiert einen wichtigen Moment für die Rechte der Beschäftigten im Einzelhandel und unterstreicht die Bedeutung der Gewerkschaften in der Vertretung dieser Rechte. Die Debatte um verkaufsoffene Sonntage und die Interessen von Einzelhändlern versus Beschäftigten wird weiterhin ein relevantes Thema in der öffentlichen Diskussion bleiben.
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