1011 Falschparker vor Schulen

Von Jo Achim Geschke |

Vor manchen Schulen knubbeln sich morgens nicht nur die Kinder, sondern auch die Autos der Eltern. Die Kinder werden zur Schule gebracht, das muss schnell gehen, denn Vati oder Mutti müssen zur Arbeit. Und weil viele eh zu schnell fahren in der Stadt, wurden bei Kontrollen auch noch 1361 Verwarnungen und 18 Bußgelder verteilt. Zum Schulanfang kontrollieren Polizei und Ordnungsdienst regelmäßig – aber eine Änderung ist bisher noch nicht eingetreten.

1379 Raser haben Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes in den vergangenen zwei Wochen an Schulen ertappt. Sie alle wurden von den fünf Radarwagen geblitzt, weil sie in Tempo-30-Zonen und auf Durchgangsstraßen zu schnell unterwegs waren. Die Konsequenz: Es wurden 1361 Verwarn- und 18 Bußgelder verhängt, darunter auch vier Fahrverbote. Insgesamt wurden 32.908 Fahrzeuge kontrolliert. Ordnungsdezernent Dr. Stephan Keller betont nochmals nachdrücklich: “Rasen an Schulen ist kein Kavaliersdelikt. Die Kontrollen werden fortgesetzt”.

Den traurigen Rekord in einer Tempo-30-Zone hielt ein Fahrer, der auf der Helmholtzstraße mit 67 Stundenkilometern unterwegs war, mehr als doppelt so schnell wie erlaubt. 160 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot erwarten den Autofahrer. Auf der Graf-Recke-Straße brachte es ein Schulweg-Raser auf 80 Stundenkilometer, 50 sind erlaubt. Hier muss der Fahrer mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen.

Obwohl der Ordnungsdezernent auch die verstärkte Kontrolle der Haltverbote vor den Schulen, die ebenfalls dem Schutz der Kinder dienen, angekündigt hatte, musste die städtische Verkehrsüberwachung auch dort Verkehrssünder registrieren. Darunter waren wiederholt Eltern, die ihre Kinder mit ihrem Auto im Haltverbot absetzten und damit eine große Gefahrenquelle für andere Kinder verursachten. Daneben wurden insbesondere Verwarnungen an rücksichtslose Geh- und Radwegparker sowie Autofahrer, die zu dicht an Kreuzungen und Einmündungen parkten (Fünf-Meter-Regel) und dadurch die Sicht auf die Straßen überquerende Kinder verhinderten, erteilt. Die Zahl der Falschparker summiert sich auf 1011. Acht Mal musste sogar der Abschleppwagen anrücken.