Corona: Inzidenz 165,8 – Bestimmungen ab heute

Corona: Inzidenz 165,8 – die Regelungen ab heute in Düsseldorf

Von Jo Achim Geschke |

Schild Maskenpflicht
Maskenpflicht

Maskenpflicht Schild am Rheinufer / Foto © Jo Achim Geschke

Bei 165,8 liegt die 7-Tage-Inzidenz heute, 24. April, in Düsseldorf. Daher gelten jetzt die dafür vorgesehenen Einschränkungen der sogenannten „Bundesnotbremse“. Maskenpflicht gilt weiterhin in der Altstadt und in Teilen der Innenstadt (Kö, Schadowstraße). NDOZ.de listet die Ausgangsbeschränkung und andere zum Wohle der Allgemeinheit insgesamt auf. Unter anderem gibt es nun endlich eine Pflicht der Arbeitgeber, diese anzubieten, damit wird die längst notwendige Verringerung der Mobilität möglich. Kitas und Schulen bleiben geschlossen, wenn die Inzidenz drei Tage über 165 liegt – also etwa ab Dienstag.

Die Bestimmungen der „Bundesnotbremse“ im Einzelnen bei einer Inzidenz über 165:

  • Private Kontakte: Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person.
  • Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr. Individualsport wie joggen, alleine (nicht auf Sportanlagen) bis 24 Uhr erlaubt.
  • Ausnahmen der Ausgangssperre: Wege zur Arbeit, Gassi gehen, medizinische Hilfe.
  • Lokale Maskenpflicht: Die Maskenpflicht gilt im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse täglich von 10 bis 22 Uhr. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) täglich von 10 bis 19 Uhr und auf den Plätzen am Hauptbahnhof von 6 bis 22 Uhr. Karten der Bereiche: www.corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht
  • Schulen: Geschlossen. Unterricht zu Hause. (Gilt ab dem Tag nachdem die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 165 lag)
  • Kita: Geschlossen. Notbetreuung. (Gilt ab dem Tag nachdem die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 165 lag)
  • Freizeiteinrichtungen: Geschlossen.
  • Museen/Gedenkstätten: Geschlossen.
  • Schwimmbäder: Geschlossen.
  • Zoologische Gärten/Wildpark: Außenbereiche geöffnet. Zugang nur mit negativem Test.
  • Medizinische körpernahe Dienstleistungen: Erlaubt.
  • Friseure und Fußpflege: Geöffnet. Besuch mit mit FFP2-Maske und negativem Testergebnis.
  • Gastronomie: Geschlossen. Abholung und Lieferdienst möglich.
  • Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte): Geöffnet. Begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts, mit Maske. Zu Geschäften des täglichen Bedarfs gehören: Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel.
  • Übriger Einzelhandel: Geschlossen. Ausnahme: Abholung bestellter Ware.
  • Sport: Im Freien: Individualsport mit max. 2 Personen oder eigenem Haushalt, kontaktloser Gruppensport für 5 Kinder bis 14 Jahre.
  • Leistungssport: Training für Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader erlaubt. Wettkämpfe erlaubt - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.
  • Homeoffice: Pflicht für Arbeitgeber, diese anzubieten. Pflicht für Beschäftigte, diese auszuüben.