Wohnungsunternehmen bringen Flüchtlinge unter

Düsseldorf erwartet mehr als 3200 Flüchtlinge

Von Jo Achim Geschke |

Dezernent Burkhard Hintzsche, OB Thomas Geisel, Jürgen Heddergott (SWD), Thomas Nowatius (Wohnungsamt) bei Unterzeichnung des Vertrags, Foto Jo Geschke / NDOZ

Düsseldorf erwartet bis zum Jahresende weit mehr als 3200 Flüchtlinge. Wie Sozial- und Wohnungsdezernent Burkhard Hintzsche heute mitteilte, müssen zurzeit bereits 2140 Flüchtlinge in Düsseldorf untergebracht werden. Heute Mittag unterzeichneten OB Thomas Geisel und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Düsseldorfer Wohnungsunternehmen, Jürgen Heddergott, eine Kooperationsvereinbarung zur Versorgung von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen mit Wohnraum. Insgesamt beteiligen sich acht hiesige Wohnungsunternehmen mit einem Bestand von 32.000 Wohnungen.

Hintzsche machte deutlich, dass bis Jahresende auch rund 5000 Flüchtlinge erwartet werden könnten, wenn die Zuwendungen des Landes wie in den vergangenen Monaten bei rund 300/ Monat liegen. „Der Zugang von Flüchtlingen aus Syrien und dem Irak etwa ist sehr hoch, das sind alles Menschen, die wir hier integrieren müssen. Wir sind mit Hochdruck dabei, Lösungen zu finden“, sagte OB Thomas Geisel. Wenn Flüchtlinge das Asylverfahren abgeschlossen haben, und damit anerkannt sind, können sie eine reguläre Wohnung suchen oder zugewiesen bekommen. Das mache dann Plätze in den Sammelunterkünften frei, so Hintzsche. Damit dieses Vorgehen Erfolg hat, wurde die Vereinbarung mit den Wohnungsunternehmen geschlossen.

. "Die Düsseldorfer Wohnungsunternehmen wollen einen Beitrag zur Versorgung der Flüchtlinge mit Wohnungen leisten, damit diese nicht länger in Übergangseinrichtungen untergebracht werden müssen", erklärte Heddergott dazu. Klar ist auch ihm, dass es auf dem hochpreisigen Wohnungsmarkt in Düsseldorf  nur wenig Wohnungen gibt, die bezahlbare Mieten bieten. Heddergott rechnet daher zunächst mit rund 360 Einheiten, die in Frage kämen. Hintzsche verwies auf die Erfahrungen aus anderen Kooperationsvereinbarungen:  Nach den Erstunterzeichnern  kämen sicherlich noch andere Unternehmen dazu. Allerdings seien große Wohnungen für Familien mit drei oder vier Kindern in Düsseldorf schwer zu finden. Bei öffentlich geförderten Einheiten (Sozialwohnungen ) kann das Wohnungsamt eine Belegung organisieren. Allerdings ist auch da die Situation angespannt – mehr als die Hälfte der Düsseldorfer hat vom Einkommen her Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Den Wohnungsunternehmen sei oft nicht klar, wer da eine Wohnung suche. Das seien alles freundliche, normale Familien, betonten Heddergott und Hintzsche – was wohl für viele auch noch betont werden muss. Wie berichtet, hat auch die „Rheinwohnungsbau“ bereits 30 Wohnungen für Flüchtlinge angeboten.

Zentralstelle für Wohnraumvermittlung

Das Amt für Wohnungswesen hat eine Stelle für die "zentrale Wohnraumvermittlung und Kooperation mit Wohnungsgesellschaften" eingerichtet. Dort können sich auch Privatpersonen melden, die Wohnraum für Flüchtlinge zur Verfügung stellen möchten, beispielsweise weil sie eine unbewohnte zweite Wohnung besitzen. Ansprechpartner ist Florian Tiegelkamp-Büngers, Telefon: 0211.89-9 27 77 oder E-Mail: florian.tiegelkamp-buengers@duesseldorf.de

Insgesamt beteiligen sich folgende Düsseldorfer Wohnungsunternehmen:  Beamten Wohnungsbau Genossenschaft e.G., die Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft e.G., der Eisenbahner Bauverein e.G., die Rheinwohnungsbau GmbH, die SWD Städt. Wohnungsgesellschaft Düsseldorf AG, die Vivawest Wohnen GmbH, die Steffens Heimbau Wohnungsgesellschaft mbH und die Wohnungsgenossenschaft Düsseldorf-Ost e.G. (WOGEDO).

Zielgruppen sind anerkannte Asylbewerber (asylberechtigte Personen), anerkannte Flüchtlinge, Resettlement Flüchtlinge (Flüchtlinge aus Erstzufluchtsstaaten zu deren Aufnahme sich die Bundesrepublik Deutschland bereiterklärt hat), Subsidiär Schutzberechtigte (Personen, die nicht abgeschoben werden dürfen, weil ihnen in der Heim at die Todesstrafe oder Folter drohen oder deren Leben dort beispielsweise wegen kriegerischer Auseinandersetzungen ernsthaft in Gefahr ist) sowie Asylbewerber im laufenden Asylverfahren, die aus gesundheitlichen Gründen eine Genehmigung zum Bezug einer privaten Wohnung haben.