Gerichtsentscheidung sorgt für Spannungen – Tausende Gegendemonstranten erwartet

Gericht kritisiert Polizeipräsidium und stellt fest: Wahlkampfkundgebung der AfD in Düsseldorf ist eine Versammlung im Sinne des Art. 8 GG

Symbolbild: Protestzug gegen Rechtsextremismus mit 100.000 Menschen in Düsseldorf im Januar 2024, Foto: JoAchim Geschke
Symbolbild: Protestzug gegen Rechtsextremismus mit 100.000 Menschen in Düsseldorf im Januar 2024, Foto: JoAchim Geschke

Symbolbild: Protestzug gegen Rechtsextremismus mit 100.000 Menschen in Düsseldorf im Januar 2024, Foto: JoAchim Geschke

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 13. Februar 2025 entschieden, dass die Wahlkampfkundgebung der AfD, die am 15. Februar auf dem Schadowplatz stattfinden soll, eine verfassungsrechtlich geschützte Versammlung ist. Die Polizei ist daher verpflichtet, für einen ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Diese Entscheidung folgt auf einen Streit zwischen der AfD und den Behörden über Sicherheitsmaßnahmen und fällt in eine angespannte Wahlkampfzeit, die sowohl Unterstützung als auch Widerstand hervorruft.

Gerichtsbeschluss: Polizei muss AfD-Kundgebung absichern

Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass die Veranstaltung auf dem Schadowplatz eine durch Artikel 8 des Grundgesetzes geschützte Versammlung darstellt. Die Polizei hatte zuvor die Anmeldung der Kundgebung nicht bestätigt, da sie diese nicht als klassische Versammlung ansah. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und betonte, dass die Polizei ihre Schutzpflicht erfüllen müsse, anstatt die Durchführung der Veranstaltung zu erschweren.

Gegendemonstrationen: Tausende Teilnehmer erwartet

Während die AfD ihre Veranstaltung abhält, sind umfangreiche Gegendemonstrationen geplant. Die Polizei rechnet mit bis zu 11.000 Protestierenden, darunter ein großer Demonstrationszug mit rund 10.000 Teilnehmern, der um 12:00 Uhr von der Friedrich-Ebert-Straße in Richtung Corneliusplatz zieht. Eine weitere Kundgebung um 13:30 Uhr auf dem Schadowplatz richtet sich gezielt gegen die AfD-Veranstaltung. Die Polizei warnt vor erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen in der Düsseldorfer Innenstadt.

Proteste zwischen friedlichem Ausdruck und Eskalationsgefahr

Die Organisatoren der Gegendemonstrationen rufen zu friedlichen Protesten auf. Die Initiative Düsseldorf stellt sich quer (DSSQ) bittet Teilnehmende, auf Parteifahnen zu verzichten und sich klar gegen Rassismus und Antisemitismus zu positionieren. Ein „Familienblock“ soll besonders für Familien mit Kindern eine sichere Teilnahme an den Protesten ermöglichen. Die Polizei steht vor der Herausforderung, beide Lager voneinander zu trennen und mögliche Auseinandersetzungen zu verhindern.

Düsseldorf als Zentrum politischer Mobilisierung

Bereits am 27. Januar 2024, dem Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus, gingen in Düsseldorf 100.000 Menschen auf die Straße, um gegen Rechtsextremismus und die AfD zu demonstrieren. Die Stadt entwickelt sich damit zu einem zentralen Schauplatz für Protestbewegungen gegen die Partei.

Ein hitziger Wahlkampf in der Endphase

Die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 steht kurz bevor, und die Demonstrationen am 15. Februar sind Ausdruck der zunehmenden gesellschaftlichen und politischen Spannungen. Während die AfD auf ihr Recht auf Versammlung pocht, formiert sich starker Widerstand. Die Polizei und die Stadtverwaltung stehen vor der schwierigen Aufgabe, das Demonstrationsrecht zu gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheit zu gewährleisten.

Quelle: Verwaltungsgericht Düsseldorf

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