Informationen zum Elbsee

Von Jo Achim Geschke |

Die Landeshauptstadt Düsseldorf beabsichtigt, den Landschaftsplan im Bereich des Elbsees im Stadtbezirk 8 zu ändern. Damit wird ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtnutzungskonzepts für ein verträgliches Miteinander von Nutzungen und Naturschutz an Unterbacher See, Elbsee, Menzelsee und Dreiecksweiher umgesetzt.

 In der Zeit vom 18. September bis zum 16. Oktober findet die offizielle Beteiligung (nach § 27 a Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen) der Träger öffentlicher Belange und derer, die von der Planung berührt werden können, statt. Gleichzeitig soll allen interessierten Bürgern Gelegenheit geben werden, sich über die Inhalte des Änderungsverfahrens zu informieren. Dazu findet am Donnerstag, 25. September, 18 bis 20 Uhr, in der Aula der Lore-Lorentz-Schule, Schlossallee 14, eine Bürgerinformationsveranstaltung statt.

Hintergrund: Landschaftsplanänderung Elbsee

Das 2. Landschaftsplanänderungsverfahren der Landeshauptstadt Düsseldorf umfasst rund 194 Hektar. Der Änderungsbereich liegt im Südosten des Stadtgebietes und gehört innerhalb des Stadtbezirks 8 zum Stadtteil Unterbach. Er wird im Norden von der Bundesautobahn (BAB) A 46, im Osten von einem Waldrand, Randbereichen des Wohnweilers Elb und Verkehrswegen (unter anderem die Straße “Elb” und der Weg “Breidenbruch”), im Süden vom zwischen Elb- und Menzelsee verlaufenden Weg “Schalbruch” sowie im Westen von einer Bahnstrecke begrenzt (S 7 Düsseldorf-Hilden, Güterverkehrsstrecke). Die Grenze entlang des Weges “Breidenbruch” ist identisch mit der Stadtgrenze Hilden.

Der Änderungsbereich umfasst das Naturschutzgebiet “Dreiecksweiher” sowie einen Teil des Landschaftsschutzgebietes “Unterbacher See, Elbsee, Menzelsee”. Die Landschaftsschutzgebiet-Festsetzung wird im Nordosten des Änderungsbereiches vom einstweilig sichergestellten Naturschutzgebiet “Elbsee” mit einer Größe von 79 Hektar überlagert.

Umsetzung des Gesamtkonzeptes

Zur Gewährleistung eines verträglichen Miteinanders von Wassersport und Naturschutz hat der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf von 1997 für die aus Abgrabungen entstandenen Seen im Landschaftsschutzgebiet “Unterbacher See, Elbsee, Menzelsee” das Gebot zur Erstellung eines Gesamtkonzeptes mit dem Ziel formuliert, die räumliche Verteilung der Nutzungsansprüche und die Obergrenzen der Belastbarkeit der Gewässer festzulegen. Während der Unterbacher See mit zahlreichen Freizeiteinrichtungen schon seit Jahrzehnten als stark frequentiertes Naherholungsgebiet dient, wurden die Rekultivierungsmaßnahmen am Elbsee erst im Jahr 2006 abgeschlossen. Seitdem ist eine deutliche Zunahme des Erholungsdrucks zu verzeichnen, zudem steigt die Nachfrage nach einer Erweiterung wassersportlicher Aktivitäten. Im Jahr 2010 wurde im Auftrag des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes der Stadt Düsseldorf das “Gesamtkonzept für ein verträgliches Miteinander von Nutzung und Naturschutz an Unterba
cher See, Elbsee, Menzelsee und Dreiecksweiher in Düsseldorf” erstellt. Dies kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass der nördliche Teil des Elbsees eine außerordentliche hohe Bedeutung für die Biotopfunktion aufweist. Vor diesem Hintergrund und zunehmender Störungen durch Freizeitnutzungen hat der Rat der Stadt Düsseldorf 2010 per einstweiliger Sicherstellung diesen rund 80 Hektar großen Teil des Elbsees als Naturschutzgebiet (NSG) gesichert.

Dauerhafte Sicherung als Naturschutzgebiet

Damit eine dauerhafte Sicherung des Gebietes erreicht werden kann, soll der Landschaftsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf geändert und das NSG “Elbsee” festgesetzt werden. Weiterer Änderungsbedarf ergibt sich für die Abgrenzung des Naturschutzgebietes “Dreiecksweiher”, dessen Grenze im Elbsee näher an das westliche Ufer verlegt werden soll, um damit die nutzbare Wasserfläche für den Wassersport zu erweitern, sowie für den räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes “Unterbacher See, Elbsee, Menzelsee”. Über die Anpassung der Grenzen von Entwicklungsräumen und Schutzgebieten hinaus werden Modifikationen dargestellter Entwicklungsziele sowie festgesetzter schutzgebietsbezogener Gebote und Verbote erforderlich.

(Foto Wald © Jo Achim Geschke)