Prozess gegen AfD-Protest

Solidarisierung gegen Kriminalisierung von Protest gegen Rechtsaußen: Ex-Vorstand der GEW protestierte gegen AfD und steht vor Gericht

Von Jo Achim Geschke |

Collage Staeck-Plakat, Demo Kaspar, Justitia / Collage und Fotos Jo Geschke

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“, heißt das Sprichwort. Aber auf hoher See kann ein kundiger Skipper zumindest durch seine Kenntnisse und Seemannschaft einen Sturm von rechts abwettern. Vor Gericht musste jetzt ein langjähriges Vorstandsmitglied der GEW und engagierter Demokrat vor Gericht erscheinen: Er habe gegen das Versammlungsgesetz verstoßen und sollte, so die Staatsanwaltschaft, deswegen 1500 Euro Geldstrafe zahlen. Kaspar Michels hatte vor dem Maxhaus am 11. April 2017 gegen eine Podiumsdiskussion demonstriert, bei der auch ein AfD-Vertreter geladen war. Michels hielt ein Schild hoch: „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen.“ Es ist nicht die einzige Verfolgung von Bürgern, die gegen die AfD protestierten, eine Partei, in der zunehmend rassistische, strafrechtlich relevante und Neonazi-Parolen verbreitet werden. Die GEW Düsseldorf, unterstützt von Verdi, wendet sich scharf dagegen, dass Zivilcourage kriminalisiert werde.

Was war geschehen? Michels hatte spontan und zunächst allein, mit Billigung des Veranstalters am Maxhaus, vor der Versammlung allein mit zwei Plakaten gegen die AfD protestiert. Einem hinzugekommenen Polizisten hatte er nach seiner Aussage seine Personalien gegeben und – was rechtlich immer möglich ist – eine "Veranstaltung unter freiem Himmel" angemeldet. Denn inzwischen hatten sich eine andere Protestierende dazu gesellt.

Die Staatsanwältin allerdings forderte wegen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht 1500 Euro Geldstrafe. Im Prozess schlug die Richterin eine Einstellung gegen die Zahlung von 600 Euro vor. Das lehnte Rechtsanwalt Jasper Prigge und Kaspar Michels ab: Es habe keinen Verstoß gegeben.

Jetzt soll bei einem zweiten Termin mit Zeugen der Prozess fortgesetzt werden.

Es ist nicht der einzige Versuch der Staatsanwaltschaft, Protestierende gegen die AfD vor Gericht zu bringen. Am 20. Februar steht Johannes Dörrenbächer vor Gericht. Er soll 2500 Euro Strafe bezahlen für die Teilnahme an einer Sitzblockade im Mai 2017 anlässlich des Wahlkampfauftakts der AFD.

Am 9. März findet das Berufungsverfahren von Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit statt. Beide wurden in erster Instanz zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“.

Artikel 8 Grundgesetz: (aus Wikipedia)

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Versammlung unter freiem Himmel

Mit dem Begriff der Versammlung unter freiem Himmel beschrieb der Verfassungsgeber eine Versammlung, die an einem Ort abgehalten wird, welcher der Öffentlichkeit frei zugänglich ist.Dies trifft typischerweise auf solche Versammlungen zu, die auf öffentlichen Wegen und Plätzen stattfinden.“

Protest vor dem Gericht

Vor dem Amtsgericht versammelten sich zum Prozess gegen Michels rund 100 Menschen und protestierten gegen die zunehmenden Versuche, Proteste gegen die AfD vor Gericht zu bringen. Darunter Dominikaner-Pater Wolfgang Siefert (Altstadt Armenküche), Hubert Ostendorff von fiffty-fifty und Oliver Ongaro für DSSQ ( Düsseldorf stellt sich quer). Zu DSSQ gehört unter anderem der DGB-Stadtverband Düsseldorf. „In der Stellungnahme des DGB-Stadtverbandes Düsseldorf“, so die GEW, „zum Einzug der AFD in den Bundestag heißt es, dass sich „alle demokratischen Kräfte den menschenfeindlichen Einstellungen der AFD entgegenstellen müssen“. Das haben Kaspar Michels und andere Aktivisten des DSSQ getan: deswegen gilt ihnen unsere gewerkschaftliche Solidarität.“

(Autor Jo Achim Geschke)

Zur Fotocollage:

Kaspar Michels bei einer GEW-Demo, Das Plakat „Auf dem rechten Auge blind“ von 1994 stammt aus der Ausstellung Klaus Staeck, Folkwang Museum Essen, noch bis 9. April, Eintritt kostenlos. Link:

www.museum-folkwang.de/de/aktuelles/ausstellungen/aktuell/klaus-staeck.html

Die Stellungsnahme der GEW Düsseldorf im Wortlaut:

Politischer Aschermittwoch in Düsseldorf im Amtsgericht um 11 Uhr!

Zivilcourage darf nicht kriminalisiert werden!

Am Aschermittwoch, den 14.02.2018 um 11 Uhr, steht Kaspar Michels, Gewerkschafts- und DSSQ-Aktivist (Bündnis Düsseldorf stellt sich quer) vor Gericht. Der Stadtverband Düsseldorf des DGB hat sich 2015 diesem antirassistischen Bündnis in der Stadt angeschlossen. Kaspar Michels, langjähriges Personalratsmitglied für die Förderschulen bei der Bezirksregierung und Vorstandsmitglied des GEW-Stadtverbandes Düsseldorf, wird vorgeworfen gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben. Er hatte anlässlich einer Podiumsveranstaltung am 11.4.17 zur Landtagswahl im Düsseldorfer Maxhaus, zu der auch die rassistische und rechtspopulistische AFD eingeladen worden war, ein Schild hochgehalten mit der Aufschrift „Die AFD ist in Düsseldorf nicht willkommen“. Dafür soll er nun 1.500 Euro Strafe zahlen.

Was war passiert? Es hatte bei einer ähnlichen Veranstaltung in Düsseldorf-Oberkassel schlimme Pöbeleien und Beleidigungen seitens des AFD- Teilnehmers auf dem Podium und von AFD- Teilnehmern im Saal gegen anwesende PolitikerInnen gegeben. Deswegen hatte Kaspar Michels spontan beschlossen, gegen die Teilnahme der AFD auf einer weiteren Podiumsveranstaltung im Maxhaus zu protestieren und stellte sich mit einem selbstgemalten Karton („Die AFD ist in Düsseldorf nicht willkommen“) und einem Plakat („Kein Fußbreit dem Rassismus/Refugees are welcome“ von DSSQ) vor den Eingang. Nachdem sich am frühen Abend ein Mitglied der VVN (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes) dem Protest anschloss, hatte Kaspar Michels ad hoc bei der anwesenden Polizei eine "Veranstaltung unter freiem Himmel" angemeldet. Eine Landtagskandidatin fotografierte den Protest.

Kaspar Michels ist nicht der einzige DSSQ-Aktivist mit einem Verfahren: Eine Woche später, am 20.2., steht Johannes Dörrenbächer vor Gericht. Er soll 2500 Euro Strafe bezahlen für die Teilnahme an einer Sitzblockade im Mai 2017 anlässlich des Wahlkampfauftakts der AFD. Am 9.3. findet das Berufungsverfahren von Torsten Nagel und Mischa Aschmoneit statt. Beide wurden in erster Instanz zu insgesamt 8800 Euro verurteilt, weil sie anlässlich einer Kundgebung und Demonstration der extrem rechten „Republikaner“ am 19.3.2016 am Oberbilker Markt zu einer Sitzblockade aufgerufen haben sollen. Der Vorwurf lautete „Störung einer Versammlung“ und „Landfriedensbruch“.

Die Gewerkschaften und die AFD stehen sich diametral gegenüber. In der Stellungnahme des DGB-Stadtverbandes Düsseldorf zum Einzug der AFD in den Bundestag heißt es, dass sich „alle demokratischen Kräfte den menschenfeindlichen Einstellungen der AFD entgegenstellen müssen“. Das haben Kaspar Michels und andere Aktivisten des DSSQ getan: deswegen gilt ihnen unsere gewerkschaftliche Solidarität.

Für die GEW Düsseldorf Dr. Sylvia Burkert und Klaus Kühnen, Leitungsteam

Diese Presseerklärung wird unterstützt von Stephanie Peifer,

Geschäftsführerin

ver.di Bezirk Düssel-Rhein-Wupper