Neue Corona-Schutzmaßnahmen in der Altstadt

Verweilverbot plus Alkoholverbot auf der Straße in der Altstadt

Von Jo Achim Geschke |

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Schild Alkoholangebot Rheinufer-Promenade / Foto © Jo Geschke

Kein Bierchen im Stehen auf der Straße in der Altstadt – das ist ein Novum an der längsten Theke der Welt. Nachdem es wie berichtet Corona-gefährliche Massenansammlungen und maskenfreie Zonen in der Altstadt zu Pfingsten gegeben hatte, nun die Reaktion der Stadt: Der Krisenstab hat sich der Empfehlung der Polizei Düsseldorf und der DEHOGA Nordrhein angeschlossen und ein Verweil- und Alkoholkonsumverbot in den Abend- und Nachtstunden für den öffentlichen Raum in der Düsseldorfer Altstadt und die Rheinuferpromenade beschlossen, das ab dem morgigen Freitag für zunächst zwei Wochen bis 11. Juni gilt.

Für das nun beschlossene abendliche Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum in der Altstadt und der Rheinuferpromenade hatte sich auch die Polizei in dem Gespräch nochmals stark gemacht und auch die Gastronomen hatten das befürwortet.

Gefahr durch indische Variante

Dr. Klaus Göbels, Leiter des Gesundheitsamtes: "Wenn sich die Menschen fortbewegen und eine Maske tragen, ist auch der Aufenthalt in einer gut besuchten Altstadt kein Problem, ebenso wenig wie der Aufenthalt auf einer Terrasse der Außengastronomie, die mit starken Hygienekonzepten arbeiten.

 In einer statischen, dichtgedrängten Menschenmenge hingegen besteht sehr wohl weiterhin ein Infektionsrisiko. Insbesondere da auch wir mittlerweile elf Fälle der sogenannten indischen Virus-Variante zu verzeichnen haben, die nochmals 20 bis 30 Prozent infektiöser ist als die britische Mutation."

Die neuen Regelungen gelten ab Freitag 20 Uhr  bis zum 11. Juni 2021:

Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des Gebiets analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer ist das Verweilen untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages. Ausgenommen sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen.

Auf öffentlichen Straßen und Wegen innerhalb des Gebiets analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer ist der Verzehr alkoholischer Getränke untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages und an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages.

Die Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium erfolgt und gilt als unproblematisch.

Bereits Vorgestern (25. Mai) hatten sich Düsseldorfs Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Ordnungsdezernent Christian Zaum mit Polizeipräsident Norbert Wesseler und Thorsten Fleiß, Leiter der Polizeiinspektion Mitte, sowie Vertretern der DEHOGA Nordrhein getroffen. Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: "Stadt, Polizei und DEHOGA waren sich einig, dass man gemeinsam sicherstellen möchte, dass alle ihren Altstadt-Aufenthalt in den geöffneten Bereichen der Außengastronomie und unter Beachtung der geltenden Hygienemaßnahmen coronakonform und entspannt genießen können."

OB Keller und Polizeipräsident Norbert Wesseler waren sich zudem einig, dass die besondere Situation der Landeshauptstadt eine verstärkte Präsenz von Einsatzkräften erfordert.
Für die Königsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer wieder von der Autoposer-Szene stark frequentiert wird, wurde dort bereits beschlossen, die Straße freitags, samstags und in Nächten vor Feiertagen generell und sonst anlassbezogen für den nächtlichen Autoverkehr zu sperren.

Eine Zugangskontrolle in die Altstadt (ähnlich der Kontrollen beim Glasverbot zu Karneval) wie beispielsweise von der SPD / Voltfraktion vorgeschlagen wurde von den Beteiligten beim Krisenstab als nicht praktikabel und rechtlich auch nicht möglich eingestuft.

Die Opposition hatte die Maßnahmen kritisiert, da die Randale nach den Öffnungen nach langer Zeit vorhersehbar gewesen war. SPD-Vorstandsmitglied Zanda Martens hatte auf das Beispiel von Nachbarstädten verwiesen und einen „Nachtbürgermeister“ vorgeschlagen.  Das soll auf der Ratssitzung am 2.Juni auch beantragt werden.

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