DGB: Viele Minijobber sind Fachkräfte

Fachkräfte in Minijobs –30.000 droht Altersarmut

Von Jo Achim Geschke |

Die Abwärtsspirale auf der sozialen Leiter droht auch Minijobbern / Foto Archiv Jo Geschke NDOZ.de

Knapp jeder zweite Minijobber in Düsseldorf ist Fachkraft mit Ausbildung oder sogar akademischem Abschluss. Sie rutschen beispielsweise später in die Altersarmut, weil sie geringe Renten beziehen. Gut ausgebildete gering beschäftigte Minijobber mit 450 Euro / Monat, und dennoch Fachkräftemangel – das sei „absurd“, kritisiert jetzt der DGB. Laut Arbeitsagentur gab es in Düsseldorf insgesamt 70.527 Minijobber (Stand: März 2015), so der DGB. Davon haben 25.524 einen Berufsabschluss und 5.335 Personen einen akademischen Abschluss. Insgesamt sind das 30.399 Fachkräfte.

„Fast jeder zweite Minijobber in Düsseldorf hat eine Ausbildung oder einen akademischen Abschluss. Es ist doch absurd, dass in einigen Bereichen häufig über Fachkräftemangel geklagt wird, aber die vorhandenen Arbeitskräfte dann nur geringfügig beschäftigt werden‘‘, so die DGB-Vorsitzende Sigrid Wolf.

Der DGB fordert, Minijobs in sozialversicherte und existenzsichernde Beschäftigung umzuwandeln. Die Mehrheit der 46.494 Düsseldorferinnen und Düsseldorfer, die ausschließlich in Minijobs beschäftigt sind, wünschen sich eine Ausweitung der Arbeitszeit und damit einhergehend eine Erhöhung des Einkommens.

 ,,Es wird Zeit, dass dieses Thema in den Fokus aller arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Akteure rückt und diese sich dieser Aufgaben annehmen. Gefordert sind hier natürlich vor allem die Arbeitgeber im Bereich der Pflege und dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die häufig über einen Fachkräftemangel klagen. Gleichzeitig sollte das Jobcenter mit einer Qualifizierungsoffensive den 14.604 Minijobbern ohne Berufsabschluss den Weg in eine normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung öffnen‘‘, so Wolf.

Zum Hintergrund: Minijobber

dürfen monatlich maximal 450 Euro verdienen und sind von den Sozialversicherungen weitgehend ausgenommen. Beschäftigte stehen mit einem sozialversicherten Job weitaus besser da. So erhalten Frauen mit nur einem Minijob kein regelmäßiges Mutterschaftsgeld. Auch andere Leistungen, die für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte selbstverständlich sind, erhalten Minijobber/innen nicht oder nur eingeschränkt: Krankengeld zur Kinderpflege gibt es z. B. für Minijobber/innen genauso wenig wie Krankengeld für den Fall, dass sie selbst längerfristig erkranken. Geringfügig Beschäftigte haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ihnen entgehen also zahlreiche Ansprüche und Vorteile der Sozialversicherung - vor allem die Folgen für die Rentenansprüche sind verheerend.