Demo gegen Polizeigesetz in Düsseldorf

Polizeigesetz NRW: Über 3000 Menschen demonstrierten friedlich gegen Aufhebung von Bürgerrechten

Von Jo Achim Geschke |

PolGes Demo_900 /Alle Fotos (C) Jo Geschke

Rund 3000 bis 4000 Menschen demonstrierten am Samstag gegen das geplante Neue Polizeigesetz NRW. Auch nach den Veränderungen, mit denen es nun im Landtag abgestimmt werden soll, wird das Polizei Gesetz NRW von vielen gesellschaftlichen Gruppen und Institutionen heftig kritisiert. Damit steht auch Innenminister Herbert Reul (CDU) in der gesellschaftlichen Kritik, der das Gesetz nach bayrischem Vorbild durch den Landtag bringen will. Bei der Demo am Samstag, 8. Dezember 18, protestierten in einem langen Zug Gruppen wie Gewerkschafter*innen, Klimaschützer*innen, Datenschützer*innen, Braunkohlegegner*innen, Feministinnen, Attac, die Grünen und die Grüne Jugend, GEW-Vertreter*innen und Teilnehmer*innen aus der weiteren Region.

Insgesamt gingen in Düsseldorf und ebenso in Niedersachsen / Hannover nach Angaben der Veranstalter*innen rund 10.000 Menschen trotz des Regens auf die Straße. Die Kritik richtet sich gegen die Einschränkung von demokratischen Grundrechten und Aufhebung von verfassungsrechtlich garantierten Rechten, wie etwa der Unschuldsvermutung, auf Grund einer allerdings noch nicht klar definierten Gefahr. Laut Polizeistatistiken ist die Kriminalitätsrate vor allem für Gewaltdelikte allerdings gesunken.

 

 

Bereits im Juli hatten rund 20.000 Demonstrant*innen in Düsseldorf gegen den ersten Entwurf des Polizeigesetzes demonstriert. Laut Gesetzentwurf können Bürger bis zu einem Monat in vorläufige Haft genommen werden (bisher nur 48 Stunden), ohne dass ein konkretisierter Verdacht besteht. Zudem können durch sogenannte Trojaner Smartphones und private Computer überwacht werden.

 

 

In Paragraph 7 des neuen Polizeigesetzes (Entwurf) heißt es unter „Einschränkung von Grundrechten“ : „Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes), Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes), Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 des Grundgesetzes), Fernmeldegeheimnis (Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes), Freizügigkeit (Artikel 11 des Grundgesetzes) und Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes)

eingeschränkt.“

 

 

"Nach der angeblichen Änderung hat sich so gut wie nichts geändert: Noch immer können Menschen auf unabsehbare Zeit eingesperrt werden, weil die Polizei glaubt, dass sie in Zukunft vielleicht irgend etwas machen", sagt Rechtsanwalt Christian Mertens vom Republikanischen Anwältinnen-und Anwälteverein RAV in Düsseldorf.

 

 

Kerstin Demuth (Digitalcourage e. V.) aus dem Block für Datenschutz und gegen Überwachung kommentiert: „Keine freie, demokratische Gesellschaft kann ohne Privatsphäre existieren. Wer Wissen über uns hat, hat Macht über uns. Das Recht auf Privatsphäre soll mit dem neuen Polizeigesetz bis zur Unkenntlichkeit beschnitten werden: Videoüberwachung, Staatstrojaner und Aufenthaltskontrollen sind Gift für eine freie, demokratische Gesellschaft.“

 

 

Zu den Teilnehmer*innen gehörten Landtagsabgeordneter Stefan Engstfeldd (Grüne) sowie Monika Düker MdL Grüne, Grüne Ratsmitglieder aus Düsseldorf. Ebenso eine Gruppe GEW-Mitglieder*innen aus Düsseldorf und Köln, Mitglieder der IG Metall, Demokratische Juristen und

viele junge Protestierende aus unterschiedlichen Gruppen.

 

 

Nach Auskunft der Polizei verlief die Demonstration friedlich.

(Autor Jo Achim Geschke – alle Fotos (C) Jo Geschke)

Nach Auskunft der Polizei verlief die Demonstration friedlich.

Nach der angeblichen Änderung hat sich so gut wie nichts geändert: Noch immer können Menschen auf unabsehbare Zeit eingesperrt werden, weil die Polizei glaubt, dass sie in Zukunft vielleicht irgend etwas machen", sagt Rechtsanwalt Christian Mertens vom Republikanischen Anwältinnen-und Anwälteverein RAV in Düsseldorf.

Bereits im Juli hatten rund 20.000 Demonstrant*innen in Düsseldorf gegen den ersten Entwurf des Polizeigesetzes demonstriert. Laut Gesetzentwurf können Bürger bis zu einem Monat in vorläufige Haft genommen werden (bisher nur 48 Stunden), ohne dass ein konkretisierter Verdacht besteht. Zudem können durch sogenannte Trojaner Smartphones und private Computer überwacht werden.