Sparkassenstreit : Vorstand Hallmann klagt gegen Finanzministerium

Sparkassenstreit : Vorstandsvorsitzender Hallmann klagt gegen NRW-Finanzministerium

Von Jo Achim Geschke |

Stadtsparkasse unter Paragraphen / Foto + Montage Jo Achim Geschke

Im Sparkassenstreit geht es nun juristisch weiter: Vorstandsvorsitzender Arndt Hallmann hat beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht gegen den Beschluss der Sparkassenaufsicht des Finanzministeriums NRW. Wie berichtet, hatte OB Thomas Geisel als Vorsitzender des Verwaltungsrats den Jahresbericht 2014 der Sparkasse angefochten. Es ging darum, dass der Träger, also die Stadt, über eine Ausschüttung aus Teilen des Gewinns mit entscheiden muss, und nicht der Vorstand alleine. Der Sparkassenstreit hatte bundesweit Aufsehen erregt: Denn die Sparkassenaufsicht beim NRW-Finanzministerium hatte am 9. Juni, vor rund vier Wochen, die Auffassung des Vorstands kassiert und damit festgestellt, dass die Kommunen als Träger eine Mitspracherecht darüber haben, wie ein Teil des Gewinns ausgeschüttet wird (NDOZ.de berichtete mehrfach).

Gerade dies hatten viele finanziell klamme Kommunen freudig aufgenommen – im Gegensatz zu den Sparkassenvorständen und dem Stadtsparkassentag.

Entscheidungsgremien der Stadtsparkassen sind der Vorstand und der Verwaltungsrat. In dem sitzen Arbeitnehmervertreter, aber auch Vertreter der politischen Parteien im Stadtrat, und als Vorsitzender des Verwaltungsrat der Oberbürgermeister, hier OB Thomas Geisel (SPD). Nach dem Spruch der Sparkassenaufsicht kam es wie berichtet zu einem Kompromiss über die Ausschüttung. OB Geisel hatte wie berichtet beanstandet, dass die Stadtsparkasse den Löwenanteil des Gewinns 2014 (130 Millionen Euro) in die Rücklagen stecken wollte. OB Geisel bestand auf einem Mitsprachrecht des Verwaltungsrats – und damit des Trägers Stadtsparkasse, zumal die Rücklagen über der von Basel III geforderten Marge lag.

Im vorigen Monat wurde nun ein enger Vertrauter und Mitstreiter des Vorstandsvorsitzenden, Martin van Gemmeren, entmachtet: Der Vertrag van Gemmerens wurde nicht verlängert, er scheidet im Frühjahr 2017 aus dem Vorstand aus.

Wie Beobachter des Sparkassenstreits – der seit Anfang 2015 dauert – und Politiker bereits vermuteten, ist Vorsitzender Hallmann nun gegen die Entscheidungen der Finanzaufsicht vor Gericht gegangen. Es steht zu vermuten, dass viele Sparkassenvorstände hinter diesem Schritt stehen: Eine Vielzahl von Kassenvorständen hatten sich immer wieder um Ausschüttungen von Teilen ihres Gewinns gedrückt. Diese Ausschüttungen können übrigens von den Kommunen nicht für Prachtbauten ausgegeben werden, sondern müssen dem Gemeinwohl dienen. Schulbauten etwa können so finanziert werden. Die renommierte „Wirtschaftswoche“ formulierte dazu  „Die Entscheidung ist wegweisend für viele Kommunen. Noch nie hat ein Kommunalpolitiker gewagt, den Jahresabschluss seiner Sparkasse anzufechten.“  Etliche Kommunen haben nun ihrerseits eine Ausschüttung von ihrer bisher gegenüber solchen Ansinnen ablehnenden Sparkassen gefordert.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf  teilte am Donnerstag gegen 17 Uhr mit:

„Die gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Finanzministerium, gerichtete Klage der Stadtsparkasse, vertreten durch ihren Vorstand, ist am heutigen Tage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingegangen und hat das Aktenzeichen 20 K 8003/16 erhalten. Angefochten wird der Bescheid des Finanzministeriums vom 9. Juni 2016, mit dem der Beschluss des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse Düsseldorf zur Feststellung des Jahresabschlusses 2014 vom 26. Juni 2015 aufgehoben worden war.

Das Gericht hat der Stadtsparkasse eine Frist von 4 Wochen zur Klagebegründung gesetzt und den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Düsseldorf sowie den Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf Thomas Geisel als Hauptverwaltungsbeamten des Verwaltungsrats beigeladen, da ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden.“

„Beigeladen“ heißt ganz unjuristisch: Auch OB Thomas Geisel als Vorsitzender des Verwaltungsrats wird wohl eine Stellungnahme dazu abgeben können. Die dürfte ähnlich kompetent hinterlegt sein wie die bisherigen – erfolgreichen – Auslassungen des offensichtlich gut beratenen  Oberbürgermeisters.

Interessant ist zudem, wann die Klage verhandelt wird. Denn auch der Vertrag des Klägers,  Sparkassenvorstand Hallmann, muss im Herbst diesen Jahres vom Verwaltungsrat verlängert werden. Und das scheint nach den bisherigen Auseinandersetzungen immerhin fraglich.

Fraglich ist vielleicht sogar der Erfolg der Klage: Wie in NDOZ.de bereits am 3. Juni berichtete, heißt es im Sparkassengesetz, Zitat § 1 SpK G Absatz 1 : „(1) Gemeinden oder Gemeindeverbände können mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde Sparkassen als ihre Wirtschaftsunternehmen in der Rechtsform einer landesrechtlichen Anstalt öffentlichen Rechts nach Maßgabe dieses Gesetzes errichten.“ Entscheidend ist dabei wohl die Formulierung: „als ihre Wirtschaftsunternehmen“....

Und in § 2 „Unternehmenszweck, öffentlicher Auftrag“ heißt es :

„(1) Die Sparkassen haben die Aufgabe, der geld- und kreditwirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere des Geschäftsgebietes und ihres Trägers zu dienen.“

Mit „Träger“ ist in diesem Fall gemeint: Die Kommune.“

(Autor Jo Achim Geschke)

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