Wohnungsbau: Landesgeld auch für Düsseldorf?

Von Jo Achim Geschke |

DGB und Mieterverein begrüßen „die Zielvereinbarung zwischen dem Land NRW und den Städten Köln und Münster, 30 % der Neubauflächen auf städtischem Grundbesitz für den sozialen Wohnungsbau zu reservieren.“ Für Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mietervereins, eine Steilvorlage zur Umsetzung für die Stadtverwaltung. Die Grünen dagegen meinen, das Düsseldorfer Model des Handlungskonzepts Wohnen – das die Grünen im Rat mit CDU und FDP durchgebracht hatten – sei weitergehend.

„Diese Zielvereinbarung entspricht in großen Teilen der gemeinsamen Forderung von DGB und dem Mieterverein Düsseldorf an die Landeshauptstadt. Diese Zielvereinbarung kann als Blaupause für Düsseldorf genutzt werden“, so Sigrid Wolf, DGB Stadtverbandsvorsitzende in Düsseldorf.

Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Mieterverein Düsseldorf e.V. ergänzte: „Herr Groschek (SPD) serviert der Stadt ein Angebot zur Förderung von sozialem Wohnraum auf dem Silbertablett. Jetzt müssen sich die Fraktionen und der künftige Oberbürgermeister schnell über ihr weiteres Vorgehen im Klaren sein und den Ankündigungen aus dem Wahlkampf Taten folgen lassen.“

Wie berichtet, hatte OB Thomas Geisel (SPD) vorige Woche bereits angekündigt, er wolle beim Wohnungsbau 30 % geförderte Einheiten bei allen Wohnbauprojekten erreichen.

Für Antonia Frey (Grüne) ist jedoch der „preisgedämpfte Wohungsbau“ ( rd 10 Euro kalt / m² ) wichtig: Antonia Frey, GRÜNE Ratsfrau und Vorsitzende des Wohnungsausschusses erklärt dazu heute: „Mit dem Handlungskonzept Zukunft Wohnen. Düsseldorf  sind wir in Düsseldorf an einer entscheidenden Stelle schon weiter. Das Düsseldorfer Modell greift nicht nur bei städtischen Flächen, sondern auch bei Bebauungsplänen auf privaten Grundstücken.“ Nur so könnten beispielsweise am ehemaligen Franziskanerkloster an der Oststraße oder auf dem ehemaligen REWE-Lager an der Gerresheimer Landstraße öffentlich geförderte Wohnungen gesichert werden. Die Zielvereinbarung mit dem Land würde diese Baugebiete nicht erfassen.

Frey spricht sich daher für eine Weiterentwicklung des Handlungskonzeptes aus, nach einer gründlichen Zwischenbilanz und gemeinsam mit dem Mieterverein, den Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, Haus & Grund, den Projektentwicklern und Immobilienmaklern. „Dabei ist auch der sogenannte preisgedämpfte Wohnungsbau ein wichtiger Punkt. Die Erfahrungen beispielsweise in München zeigen, dass ansonsten der Abstand zwischen den geförderten und den frei finanzierten Wohnungen zu groß wird. Menschen, die knapp keinen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben, hätten dann große Schwierigkeiten, eine für sie bezahlbare Wohnung zu finden.“

Laut Bauministerium NRW wurden 2013 in Münster 275 Wohneinheiten mit 23, 7 Millionen Euro (2012: 225 WE mit 20,3 Millionen Euro) gefördert.

(Fotomontage: © Jo Achim Geschke )

Landesbauminister Michael Groschek (SPD) Pressemeldung 27 08 2014:

Bauminister Michael Groschek hat mit dem Kölner Oberbürgermeister Jürgen Roters und dem Münsteraner Stadtdirektor Hartwig Schultheiß eine Zielvereinbarung über die Bereitstellung globaler Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau unterzeichnet.

Darin garantiert das Land der Stadt Köln bis einschließlich 2017 ein jährliches Globalbudget in Höhe von 75 Millionen Euro, für die Stadt Münster beträgt das Budget 25 Millionen Euro pro Jahr. In Köln sollen so jährlich 1.000, in Münster 300 preisgünstige Mietwohnungen neu gebaut werden.

Die Städte verpflichten sich, auf städtischem Grundbesitz einen Anteil von mindestens 30 Prozent für den geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Städtische Grundstücke sollen gezielt Wohnungsbaugenossenschaften angeboten und Wohnbaureserveflächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau baureif gemacht werden.

Minister Groschek: „Mit dem Mehrjahresprogramm für die soziale Wohnraumförderung haben wir die Weichen für eine planbare und verlässliche Wohnungsbauförderung gestellt. Städte wie Münster und Köln nutzen jetzt mit ihren kommunalen Handlungsprogrammen dieses Angebot vorbildlich. Das ist ein deutliches Signal an Investoren, die sich auf klare Rahmenbedingungen verlassen können.“ Im mehrjährigen Förderprogramm des Landes stehen insgesamt 3,2 Milliarden Euro Förderdarlehen für die Jahre 2014 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Den Zielvereinbarungen zufolge verpflichten sich Köln und Münster zur Umsetzung ihrer wohnungspolitischen Handlungskonzepte in den Bereichen „Sozialgerechte Bodennutzung“, „Baulandentwicklung“ und „Sozialer Wohnungsbau“. Die kommunalen Handlungskonzepte sind auf Basis einer Wohnungsmarktanalyse im Dialog mit den örtlichen Wohnungsmarktakteuren erarbeitet worden.

Den Städten als Bewilligungsbehörden werden damit nicht mehr wie bisher Einzelbudgets für die Programmteile Mietwohnungen, Eigentumsförderung und Bestandsinvestitionen zugeteilt. Mit den Globalbudgets können die Kommunen wesentlich flexibler umgehen und diese zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben entsprechend den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen umsetzen.

Im vergangen Jahr waren in Köln 578 Wohneinheiten mit 54.799.000 Euro (2012: 320 WE,

27.558.000 Euro) gefördert worden. 2013 wurden in Münster 275 Wohneinheiten mit 23.690.000 Euro (2012: 225 WE, 20.310.000 Euro) gefördert.